(10) - Recht auf Schwerbehinderten Ausweis

übernehmen




Fragen0016.mp3


Hallo liebe Betroffene und Angehörige


Leider ist bei Euch selbst oder einem Angehörigen der Fall „Blasenkrebs aufgetreten“


In diesem Fall habt ihr auf jeden Fall Anspruch auf einen Schwerbehinderten Ausweis.


Wichtig zu wissen ist :


Der Ausweis gilt als Nachweis in der Regel ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr die Anerkennung beantragt habt; dieses Datum ist in dem Ausweis angegeben. Sofern Ihr in Ausnahmefällen auch für die Zeit vor der Antragstellung einen Nachweis benötigt, werden die entsprechenden Feststellungen vom Versorgungsamt zusätzlich getroffen. Vermerke bitte in einem solchen Fall im Antrag besonders, zu welchem Zweck und ab welchem Zeitpunkt diese rückwirkende Feststellung getroffen werden soll. Das kann für Steuererstattung maßgeblich sein. Im Allgemeinen, und das kann von Fall zu Fall und auch regional sehr unterschiedlich sein werden folgende Merkmale festgestellt.


Bei Harnblasenkarzinom mit TUR und BCG-Therapie gibt es 50 % für 5 Jahre.



Bei einer Neoblase und Inkontinenz gibt es 80 %, ebenfalls für 5 Jahre.


Bei einer Neoblase und Inkontinenz sowie festgestelltem Tumor in der Prostata gibt es 100%



Sollte die Blase dann richtig funktionieren ("mit ausreichendem Fassungsvermögen, ohne Harnstau, ohne wesentliche Entleerungsstörungen"), kann nach 5 Jahren auf 30 % reduziert werden.


Welche Vorteile kann ich erwarten ??


Ab 50%



Schwerbehinderteneigenschaft; § 1 SchwbG
• Schwerbehinderteneigenschaft; § 2 SGB IX
• Steuerfreibetrag Euro 570.- bei GdB 45 - 50; § 33 b EStG
• Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung; §§ 33 SGB IX
• Kündigungsschutz; §§ 85 ff SGB IX
• Begleitende Hilfe im Arbeitsleben; §§ 33 u.ö. SGB IX
• Freistellung von Mehrarbeit; § 124 SGB IX
• Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche; § 125 SGB IX
• Schutz bei Wohnungskündigung; §§ 556a, 564b BGB
• Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60; § 42 Absatz 4 BBG, Art. 56 Absatz 5BayBG
• Altersrente mit 60; §§ 34 - 39, 237 a SGB VI
• Befreiung von der Wehrpflicht; § 11 WehrpflichtG
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Std. / Woche; LehrArbZVO § 10
• Pflichtversicherung i. d. gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung fürBehinderte in Werkstätten; SGB V und SGB VI
• Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst; Fürsorgeerlass FMBek. v. 8.8.90
• Beitragsermäßigung bei Automobilclubs z.B. ADAC, DTC; Satzung des Clubs
• Ermäßigung des Flugpreises für BVG- / SVG-Beschädigte; Passagetarife derLufthansa
• Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige z.B. § 20 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-VO
• Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: Euro 624.- - 924.-; § 33a Absatz 3EstG
• Erhöhung der Einkommensgrenze bei d. Wohnungsbauförderung bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 69 Absatz 3 Satz 1 BSHG: Euro 2100.-; § 25d des 2. WohnungsbauG
• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 50 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 1200.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 1.2.93
• Ermäßigung bei Kurtaxe; Ortssatzungen


Ab 60 % (ergänzend oder ersetzend zu den 50%)


Steuerfreibetrag Euro 720.- bei GdB 55 - 60; § 33 b EstG


Ab 70 % (ergänzend oder ersetzend zu den 60%)



• Steuerfreibetrag Euro 890.- bei GdB 65 - 70; § 33 b EStG
• Werbungskostenpauschale: Euro 0, 30/km; § 9 Absatz 2 EStG
• Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70 + Mz "G": bis zu 3000 km x Euro 0, 30 = Euro 900.-; § 33 EStG
• Ermäßigter Fahrpreis bei der DB für Ruhestandsbeamte u.ä. aufgrund BahnCard S vor Vollendung des 60. Lebensjahres lt. Tarif der Bahn (DPT II DB) Bahncard zum halben Preis
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 3 Std./Woche; LehrArbZVO § 10


Ab 80 % (ergänzend oder ersetzend zu den 70%)



• Steuerfreibetrag Euro 1060.- bei GdB 75 - 80; § 33 b EStG
• Abzugsbetrag für Privatfahrten: 3000 km x Euro 0, 30 = Euro 900.-; § 33 EStG
• Ermäßigter Fahrpreis bei der DB für Ruhestandsbeamte u.ä. aufgrund BahncardS vor Vollendung des 60. Lebensjahres lt. Tarif der Bahn (DPT II DB)
• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 80 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI:Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
• Erhöhung der Einkommensgrenze bei d. Wohnungsbauförderung beiPflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 4200.-, siehe GdB 50
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte; § 33b EStG


Ab 90 % (ergänzend oder ersetzend zu den 80%)


• Steuerfreibetrag Euro 1230.- bei GdB 85 - 90; § 33 EStG
• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
• Sozialtarif der Deutschen Telekom bei Sprachbehinderung + GdB 90: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu Euro 8, 72 monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std./Woche; LehrArbZVO § 10


Ab 100 % (ergänzend oder ersetzend zu den 90%)



• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
• Sozialtarif der Deutschen Telekom bei Sprachbehinderung + GdB 90: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu Euro 8, 72 monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std./Woche; LehrArbZVO § 10
• Steuerfreibetrag Euro 1420.- bei GdB 95 - 100; § 33b EStG
• Erhöhung der Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauförderung um Euro 4200.-; siehe GdB 50
• Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen; § 13 Absatz 1 Nr. 6 ErbStG
• Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge; Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte



Wer den Eintrag G hat,


Der Behinderte ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt bzw. erheblich gehbehindert:
• Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr; § 146 SGB IX oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 %; § 3a Absatz 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz
• Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB 50/60 + Mz "G": Euro 0, 30 je km; § 9 Absatz 2 EStG
• Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70 + Mz "G": bis zu 3000 km x Euro 0, 30 = Euro 900.-; § 33 EStG
• Mehrbedarfserhöhung nach BSHG von 20 vom Hundert; § 23 Absatz 1 BSHG
Die Voraussetzung kann erfüllt sein bei Hörbehinderten mit Sehbehinderung, wenn die Orientierungsfähigkeit gestört ist.



Und nur wer den Eintrag aG hat,


Der Behinderte ist außergewöhnlich gehbehindert:
• Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
• Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; § 3a Abs 1 Kfz-Steuergesetz
• Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15000 km x Euro 0, 30 = Euro 4500.-; § 33 EStG
• Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung; § 46 Absatz 1 StVO
Dies kann auch für Hörbehinderte gelten, die infolge einer Einschränkung ihres Gehvermögens aufgrund von Anfällen oder von schweren Störungen der Orientierungsfähigkeit in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind.

Dieser Link-Eintrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von wolfgangm ()