32 - Zusammenfassung der wichtigsten Dinge der Palliativmedizin

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Ich habe mal eine Zusammenfassung der wichtigsten Dinge der Palliativmadizin für Euch zusammengestellt.
Palliativmedizin umhüllt und schützt den Patienten,(lat. Pallium=Mantel). Beim kurativen Therapieansatz wird das Wohlbefinden des Menschen dem Ziel die Krankheit zu heilen,(lat: curare=heilen) untergeordnet und es werden ihm therapiebedingte Einschränkungen der Lebenqualität und zum Teil Einschränkungen der Lebensqualität und zum Teil erhebliche Nebenwirkungen zugeordnet.
" Sterben ist Leben, Leben vor dem Tod"


Als erstes Ziel in der palliativmedizinischen Versorgung soll dagegen eine möglichst hohe Funktionsfähigkeit und Lebenszufriedenheit des Patienten erhalten werden, wenn keine Heilung mehr möglich ist.


Das Konzept wurde ursprünglich für Patienten mit Tumorerkrankungen entwickelt, gilt aber auch für jede andere Erkrankung, die progredient und irreversibel zum Tode führt.


Die Palliativmedizin bejaht das Leben und sieht das Sterben als einen normalen Prozess an. Sie will den Tod weder beschleunigen noch hinauszögern.
Die Palliativmedizin stellt die Linderung von Schmerzen und anderen Beschwerden in den Vordergrund, intergriert die psychischen und spiriuellen Bedürfnisse und bietet ein System der Unterstüzung an, damit das Leben der Patienten bir zum Tod so aktiv wie möglich sei kann.


Die Palliativmedizin bietet der Familie während der Erkrankung des Patienten und in der Trauerphase unterstützung an.
Hierbei ist es sehr ratsam, schon früh genug eine Patientenverfügung erstellen zu lasssen. Diese Patientenverfüngung muss notariell beglaubigt sein, sonst ist diese ungültig!!!
Hier wichtige Dinge einer Patientenverfügung.


Wenn
- ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde.
- ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todezeitpunkt noch nicht absehbar ist.


Festlegeung zur Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen
Lebenserhaltende Maßnahmen
-das alle Lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs-und Flüssigkeitsmenge. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund-und Schleimhäuten, sowie menschenwürdige Unterbringung. Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastenden Symptome.


Künstliche Ernährung
- dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung,(z.B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge ) erfolgt.


Künstliche Flüssigkeitszufuhr
- die Unterlassung jeglicher künstlicher Flüssigkeitszufuhr,
- die Reduzierung künstlicher Flüssigkeitszufuhr nach ärztlichem Ermessen.


Wiederbelebung
- dass keine künstliche Beamtmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Vorraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämfung nehme ich in Kauf.


Dialyse
- dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.


Antibiotika
-Antibiotika nur zur Linderung meiner Beschwerden.


Blut/Blutbestandteile
- die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur zur Linderung meiner Beschwerden.


Ort der Behandlung
- zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden.
- wenn irgend möglich zu Hause bzw. in vertrauter Ungebung sterben.
- wenn möglich in einem Hospiz zu sterben.


Schlussformel
-Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.


Schlussbemerkungen
-Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt.
-Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.


Dies sind nur die wichtigsten Punkte einer Patientenverfügung!!



Betreuungsverhältnis
Bei einem Betreuungsverhältnis,(wird angewandt wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind alleine zu entscheiden). Ein Betreuungsverhältnis kann durch Angehörige durchgeführt werden, wenn keine Angehörigen mehr zur Verfügung stehen, können Betreuer auch amtlich festgelegt werden.
Unfang eines Betreuungsverhältnisses
- Hilfe bei der Festlegung des Wohnbereiches, (Krankenhaus, Hospiz oder zu Hause)
- Übernahme finanzieller Angelegenheiten,(Taschengeld, Miete ect.), evtl. Heimkosten oder Hospizkosten.
- Festlegung der Art der Bestattung,(muss vor dem Tod festgelegt sein, da ein Betreuungsverhältnis automatisch nach dem Tod erlischt).


Pflegerische Maßnahmen zur Erleichterung des Sterbeprozesses.
-Betreuung von pflegenden Angehörigen,(vorbereitende, ruhige Gespräche über den nahenden Tod führen).
-Lagerungshilfen,(so genannter Nestbau), die bequemste Lagerung eines sterbenden Menschen beachten, Hilfestellungen durch Lagerungshilfen ermöglichen.
-Aromatherapie und basale Stimulation,(Einreibungen mit ätherischen Ölen), hirbei ist sehr drauf zu achten dass es der Bewohner auch als Erleichtering empfindet. Hierbei ist sehr auf die Mimik und auf eventuelle Abwehrhaltungen des zu pflegenden Menschen zu achten.
-grundsätzlich auf ausreichende Schmerztherapie achten, grundsätzlich nach Absprache mit Ärzten.
Auch ein Betreuungsverhältnis muss immer notariel beglaubigt sein, Handschriftliche Dinge sind immer ungültig!!!!!!
Lieber Eckart, dies sind nur die wichtigsten Grundsätze der Palliativmedizin, es werden hier sehr oft rechtliche Dinge neu überarbeitet.
Bitte entscheide Du selbst ob Du einen neuen Thread erstellen möchtest oder nicht.

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