Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung 1.0.0

Richtlinie Arbeitsunfähigkeits -Richtlinie Stand: 20. Oktober 2016 ;; des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V (Arbeitsunfähigkeits- Richtlinie) in der Fassung vom 14. November 2013 veröffentlicht im Bundesanzeiger)

Bei Arbeitsunfähigkeit kann eine Rückkehr an den Arbeitsplatz auch bei weiterhin notwendiger Behandlung sowohl betrieblich möglich als auch aus therapeutischen Gründen angezeigt sein. Über den Weg der stufenweisen Wiedereingliederung werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer individuell, d. h. je nach Krankheit und bisheriger Arbeitsunfähigkeits dauer schonend, aber kontinuierlich bei fortbestehender

Arbeitsunfähigkeit an die Belastungen ihres Arbeitsplatzes herangeführt. ........

  • Version 1.0.0