RATGEBER ZUR RENTE 1.0.0

Die Finanzierung des Rentensystems beruht auf dem Umlageverfahren: Danach werden die Aufwendungen der Rentenversicherung grundsätzlich aus den aktuellen Einnahmen bestritten. Das heißt, dass die monatlichen Beiträge der rentenversicherungspflichtig Beschäftigten und der Arbeitgeber im Grundsatz unmittelbar zur Finanzierung der zur selben Zeit anfallenden Leistungen, insbesondere den Renten, herangezogen werden.

Auf ihre Rente verlassen sich in unserem Land über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Jährlich zahlt die gesetzliche Rentenversicherung über 250 Milliarden Euro aus und ist damit der größte Zweig der deutschen Sozial versicherung.

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