Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen 1.0.0

Für Leistungen an behinderte Menschen ist nicht ein einzelner Sozialleistungsbereich zuständig. Sie werden vielmehr von verschiedenen Leistungsträgern erbracht.

Oftmals kümmert sich die gesetzliche Rentenversicherung um schwerbehinderte Menschen, wenn diese nicht oder nicht mehr erwerbstätig sein können. Aber auch andere Zweige der deutschen Sozialversicherung
kommen für die anfallenden Kosten auf.

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