Hilfsmittel-Richtlinien
Die Hilfsmittel-Richtlinien enthalten allgemeine Verordnungsgrundsätze sowie gesonderte Abschnitte zu den Seh- und Hörhilfen. Die spezifischen nach
Produktgruppen erstellten Bereiche sind mit dem Hilfsmittelverzeichnis kompatibel. Die Hilfsmittel-Richtlinien werden vom Gemeinsamen
Bundesausschuss beschlossen und dienen der Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der
GKV-Versicherten. Sie richten sich in erster Linie an die Ärzte und gesetzlichen Krankenkassen, betreffen aber auch die Leistungserbringer
und die Versicherten, da der Versorgungsanspruch verbindlich klargestellt wird.
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- rainer
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