Festbeträge 1.0.0

Festbeträge von Inkontinenzhilfen, Hörhilfen, Sehhilfen, Stomaartikeln, Hörgeräte, Kompressionstherapie

Verordnung von Hilfsmitteln mit geringem therapeutischen Nutzen
Die Verordnung von Hilfsmittel mit geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nach §
34 Abs. 4 SGB V geregelt und umfasst den Ausschluss von Hilfsmitteln aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen. Diese Richtlinie ist am 1.
Januar 1990 in Kraft getreten.

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