Verordnung von Hilfsmitteln mit geringem therapeutischen Nutzen
Die Verordnung von Hilfsmittel mit geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nach §
34 Abs. 4 SGB V geregelt und umfasst den Ausschluss von Hilfsmitteln aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen. Diese Richtlinie ist am 1.
Januar 1990 in Kraft getreten.
-
Version 1.0.0
- rainer
- 1,54 MB
- 552 Downloads