Arbeitsrecht

  • Es sind ja sehr viele Leser hier, vielleicht hat jemand auch zu diesem Thema Informationen für mich.


    In den letzten Monaten habe ich meistens meine Sollstunden in der Firma wegen Arbeitsmangel nicht erreicht


    Meinen Urlaub durfte ich wegen Probezeit nicht nehmen, erst in den letzten drei Monaten, und jedesmal wurde ich zu Urlaubsbeginn krank. Nun hatte ich gekündigt, da ich seit Anfang der Woche eine neue Stelle begonnen habe.


    Aufgrund der Kündigung hat mein letzter Chef jetzt die Minusstunden mit dem Urlaub verrechnet. Darf man sowas. Für die Umstände der Minusstunden konnte ich ja nix und den Urlaub konnte ich ja auch nicht nehmen.


    Eigentlich gehört dieses Thema ja überhaupt nicht in dieses Forum, und wenn jemand meint, es sollte hier auch nicht stehen, dann löscht es bitte. Ich weiß leider sonst auch keinen, der mir die Frage beantworten könnte und wir haben wirklich auch andere Sorgen, als gegen meinen vorherigen Chef zu klagen, es reicht schon, daß die Firma meines Freundes ihn jetzt in der Krankheit kündigen will.


    Danke und LG


    Hundefreundin

  • Hallo,


    habe mal gegoogelt:http://www.juraforum.de/forum/…-urlaub-verrechnen-368577, da kommte es immer auf den Einzelfall und die rechtlichen rahmenbedingungen an unter denen Du gearbeitet hast (Tarifvetrag, Arbeitsvertrag,....)


    Ich würde Dir eher empfehlen, dich juristisch kompetent beraten zu lassen!


    Bist Du in der Gewerkschaft/Berufsverband oder hast Du Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrechtschutz??


    Gruß


    Frank

  • Liebe Hundefreundin,


    rechtssicher bin ich leider nicht. Aber ich kann dir sagen, dass es auch bei uns (Öffentlicher Dienst in Bayern) durchaus üblich ist, die Minusstunden am Schuss des Arbeitsverhältnisses mit dem Urlaub zu verrechnen. Das ist ja sogar noch besser als das Geld zurückzufordern, findest du nicht? Das wäre nämlich die Alternative. Auch bei uns interessiert es dann niemanden, ob die Minusstunden aus Arbeitsmangel angefallen sind.


    Wenn du klagen willst, wirst du BEWEISEN müssen, dass es Arbeitsmangel gab. Kannst du das?


    Ich drücke dir die Daumen, dass zu euren Sorgen nicht auch noch ein Rechtsstreit o.ä. dazu kommt.



    Liebe Grüße


    Christina

    Ich habe für meine Mutter geschrieben, bei der im Jahr 2008 Blasenkrebs diagnostiziert wurde. Am 10.01.2015 ist sie im Alter von 80 Jahren daran verstorben.

  • Hallo Chris,


    danke für deine Antwort. Klagen werde ich nicht, da habe ich keinen Nerv drauf.Es ging mir allein darum, ob er das darf. Mit gerechnet habe ich schon, daß er das macht.


    LG


    Hundefreundin