Hallo und guten Tag, Leute,
gestern erhielt ich die Nachricht eines betroffenen Mitgliedes, welches mich um meine Meinung fragte.
Diesem Mitglied ist kürzlich das Arzneimittel BCG verabreicht worden, dessen Ablaufdatum drei Monate überschritten war.
Das Mitglied war natürlich sehr verunsichert und hat sich dann für den 2. Zyklus eigenes BCG besorgt.
Als es vorgestern zur 2. Chemo in der Praxis eintraf, wurde aber nicht dieses von ihm besorgte BCG verwendet, sondern wieder dasjenige aus 08.13, "da dieses bereits vorbereitet sei". Er solle es nehmen oder die Chemo unterbrechen.
Vernünftigerweise hat das Mitglied alles per Handy fotografiert und damit dokumentiert.
Zudem wurde ihm ein NaCl verabreicht, welches ebenfalls bereits seit 2 Monaten abgelaufen war. ( Ich denke aber, dies ist nicht ganz so problematisch )
In den von mir gefundenen Hinweisen und Unterlagen steht eindeutig, dass dieses Arzneimittel nach Ablauf des auf der Umpackung stehenden Datums nicht mehr verwendet werden darf.
Ich habe dem Mitglied geschrieben, dass ich, ( ich persönlich ), eine Beschwerde sowohl an das Gesundheitsamt als auch an die Ärztekammer und den MDK schicken sollte, denn für mich, ( für mich persönlich ), erfüllt die Verabreichung eines Arzneimittels, ( und gerade eines solchen Giftes mit Lebendbakterien ), dessen Ablaufdatum bereits 3 Monate überschritten ist und trotzdem verwendet wird, obschon der Beipackzettel des Herstellers dies eindeutig verbietet, den Tatbestand der schweren Körperverletzung.
Was meint ihr dazu ?