Verwendung von BCG mit seit drei Monaten abgelaufenem Verfallsdatum

  • Hallo und guten Tag, Leute,


    gestern erhielt ich die Nachricht eines betroffenen Mitgliedes, welches mich um meine Meinung fragte.


    Diesem Mitglied ist kürzlich das Arzneimittel BCG verabreicht worden, dessen Ablaufdatum drei Monate überschritten war.
    Das Mitglied war natürlich sehr verunsichert und hat sich dann für den 2. Zyklus eigenes BCG besorgt.
    Als es vorgestern zur 2. Chemo in der Praxis eintraf, wurde aber nicht dieses von ihm besorgte BCG verwendet, sondern wieder dasjenige aus 08.13, "da dieses bereits vorbereitet sei". Er solle es nehmen oder die Chemo unterbrechen.
    Vernünftigerweise hat das Mitglied alles per Handy fotografiert und damit dokumentiert.


    Zudem wurde ihm ein NaCl verabreicht, welches ebenfalls bereits seit 2 Monaten abgelaufen war. ( Ich denke aber, dies ist nicht ganz so problematisch )


    In den von mir gefundenen Hinweisen und Unterlagen steht eindeutig, dass dieses Arzneimittel nach Ablauf des auf der Umpackung stehenden Datums nicht mehr verwendet werden darf.


    Ich habe dem Mitglied geschrieben, dass ich, ( ich persönlich ), eine Beschwerde sowohl an das Gesundheitsamt als auch an die Ärztekammer und den MDK schicken sollte, denn für mich, ( für mich persönlich ), erfüllt die Verabreichung eines Arzneimittels, ( und gerade eines solchen Giftes mit Lebendbakterien ), dessen Ablaufdatum bereits 3 Monate überschritten ist und trotzdem verwendet wird, obschon der Beipackzettel des Herstellers dies eindeutig verbietet, den Tatbestand der schweren Körperverletzung.


    Was meint ihr dazu ?

  • Hallo Eckhard,


    Deine Empfehlung ist völlig richtig.


    Die Dokumentation und die Mitteilungen an das Gesundheitsamt, Krankenkasse sowie den Hersteller ist sehr wichtig. Sollte der Patient/ Mitglied irgendwelche Beschwerden oder spätere Symtome haben / bekommen, ist die Meldung ganz wichtig zur Beweisführung. Ich denke mal, daß das BCG nach Ablauf nicht mehr die ausreichende Wirkung haben könnte und die Behandlung dadurch in Fragen gestellt wird. Sehr fatal.


    Ich findes es richtig ungehörig und eine Mißachtung des Patienten/der Person, wenn das Mitglied schon eigenes BCG besorgt hat. Muß unbedingt auch mitgeteilt werden.


    Medikamente gehören nach Ablauf entsorgt. Von einer Praxis erwarte ich verantwortungsbewußten Umgang mit Medikamenten und sorgfältiges handeln---- oder geht es schon wieder um den schnöden Mammon.


    Da darf man über weitere Schritte nachdenken.


    Gruß Ricka

  • Ich denke, ich muss mich hier etwas korrigieren :


    Als das betroffene Mitglied beim 1. Zyklus BCG das Verfallsdatum bemerkte, wurde ihm bedeutet : “entweder Sie nehmen dies oder die Chemo wird verschoben”.
    In seiner - verständlichen - Angst wegen des Karzinomes in der Blase hatte es dann eingewilligt.


    Nachdem es eigenes BCG für den 2. Zyklus mitbrachte, war trotzdem wieder BCG mit um drei Monate überschrittenen Verfallsdatum angerührt worden, welches instilliert werden sollte.
    Das Mitglied verweigerte die Verwendung und bestand auf Verwendung des eigenen BCG, welches dann auch gegeben wurde.


    Tut mir leid, ich hatten die - verständlicherweise etwas konfuse - Nachricht wohl falsch interpretiert.


    Aber :
    Die behandelnde Ärztin wurde bereits beim ersten Mal auf den Verfall aufmerksam gemacht, verwendete trotzdem ungerührt dieses Arzneimittel und rührte auch beim zweiten Mal wieder eine solche Jauche zusammen.
    Geradeso, als wären ihr sowohl das Arzneimittel als auch der Patient schei ssegal.


    Da reicht es meiner Meinung nach nicht mehr, nur mit dem Kopfe zu schütteln, ( “ach kommen Sie, so schlecht wird es schon nicht sein” ), und über Ärzte herzuziehen, da müssen sehr viel stärkere Maßnahmen ergriffen werden......

  • Ich finde das Verhalten der Ärztin schon irgendwie befremdend.


    Anders als bei einem Joghurt, dessen MHD überschritten wurde, findet man doch bei jedem Arznei-oder Hilfsmittel (also z.B. auch bei Kathetern) den Hinweis darauf, dass "über das Verfalldatum hinaus, nicht mehr verwendet werden darf".


    Das so ein akademisches, noch dazu vorsätzliches Fehlverhalten bei uns möglich ist, bringt mich doch arg ins Grübeln.


    Ich wäre dafür, solche Leute, zusammen mit ihrer "Glanzleistung" namentlich in eine Liste aufzunehmen, damit man sich entweder darauf einstellen, oder solchen "Spezialisten" gezielt aus dem Weg gehen kann.


    Gruß
    Rüdiger

  • das könnte evtl. (reine Spekulation!) damit zusammenzuhängen, daß es seit einigen Monaten bei mehreren Herstellern Lieferengpässe für BCG-Produkte gibt. Vielleicht hatte sich diese Klinik noch vorher mit einem Vorrat eingedeckt, der jetzt abgelaufen ist, und bringt das Zeug trotzdem noch zur Anwendung! Das wäre schon schäbig! Besonders schäbig wäre aber dann der Versuch (auch wieder eine Spekulation!), einem Patienten, der frisches Präparat selbst mitbringt, trotzdem die alte Klinik-Plörre zu applizieren und vieleicht sogar noch im Eintausch dessen frisches Medikament dem Klinik-Vorrat zuzuführen.


    Tja, Money makes the world go round!


    Bitte diesen Herrschaften, wenn irgend möglich, auf die Griffel kloppen!


    Martin

    geboren 1951, TURB am 8.10.2010, pathologischer Befund: pT1 G3 + Cis, am 25.11.2010: Urachusresektion; seit 17.1.2011: RCT in Erlangen, RCT am 2.3.2011 mit der 33. Bestrahlung abgeschlossen.

  • Wer hängt der Katze die Schellen um ?


    Das Gesundheitsamt verweist auf das Regierungspräsidum. Dahin sollte eine kurze Beschreibung des Sachverhaltes an das jeweilige Referat geschickt werden. Dies wird erfragt od. vom Gesundheitsamt mitgeteilt. In Baden-Württemberg gibt es z.B. vier, je nach Praxisstandort die Zustädigkeit erfragen.


    Ärztekammer kann ich nichts zu sagen, werde mich mal schlau machen.


    inwiefern Körperverletzung ? welcher Schaden ist entstanden, welcher Nachweis dafür wird erbracht ? Herbeiführen einer Zwangslage, der Pat. hätte gültige Medis besorgt wenn die Praxis keine falschen Auskünfte gegeben hätte und muße nun die alten nehmen, da keine anderemn parat waren; oder Krebstherapie verzögert sich.


    Im Kranhenhaus haben wir abgelaufene Verbände weggeworfen, auch die für Gipsverbände und die aus Kunststoff.


    Ausserdem Quelle : http://www.jusmeum.de/gesetz/MPG/ZweiterAbschnitt-%C2%A74


    ``MPG





    Stand: 25.11.2013 Gesetze » MPG » Zweiter Abschnitt » § 4 MPG
    ?
    § 4 MPG - Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten


    (1) Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn




    1.



    der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender oder Dritter bei sachgemäßer Anwendung, Instandhaltung und ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften vertretbares Maß hinausgehend unmittelbar oder mittelbar gefährden oder
    2.



    das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist.



    (2) Es ist ferner verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, wenn sie mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung versehen sind. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn


    1.



    Medizinprodukten eine Leistung beigelegt wird, die sie nicht haben,
    2.



    fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder dass nach bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
    3.



    zur Täuschung über die in den Grundlegenden Anforderungen nach § 7 festgelegten Produkteigenschaften geeignete Bezeichnungen, Angaben oder Aufmachungen verwendet werden, die für die Bewertung des Medizinproduktes mitbestimmend sind. ´´


    Wahrscheinlich sollte abgelaufenes BCG gegen die neue Chargen ausgetauscht werden.War wohl schon lange keiner mehr mit BCG-Therapie dort. Diese Praxis würde ich meiden und die nächsten BCG´s in einer anderen verabreichen lassen.


    BCG gibt es ja wieder : frisches! liebe Grüße Alexander