Rezidiv - Verlängerung des Schwerbehindertenausweises?

  • Ja die Heilungsbewährung dürfte sich damit auf Antrag verlängern, und so auch der Schwerbehindertenausweis, der im März 2016 abgelaufen wäre. Ob das jetzt wieder 5 Jahre ab Februar 2014 sind, ist mir nicht recht klar, ich denke aber ja. Sicher melden sich noch Experten.

  • Danke regidie für deine Info. Von der Logik her, müsste es eigentlich schon so sein, dass der Ausweis verlängert wird, denn durch das erneute Rezidiv ist die Heilbewährung von damals 1. TUR-B von 5 Jahren hinfällig. Aber mit Logik und Behörden begegnen sich meist zwei feindliche Welten :D


    Ingrid

  • Hi, ihr Lieben,


    Wann gibt es überhaupt einen Schwerbehindertenausweis?
    ich bin Rentnerin, lohnt sich für mich ein Antrag? Und geht das überhaupt, wenn ich meine Blase noch habe?


    Mein Urologe hat mich nicht auf die Möglichkeit hingewiesen, die Klinikärzte auch nicht..., ich bin durch meine Inkontinenz schon sehr eingeschränkt,
    und Heilungsbewährung...was ist das? :bahnhof:


    Liebe Grüße
    einen schönen Sonntag
    wünscht Gisela

    Diagnose 10/2012 distale Harnleiterenge links

    5/2013 Urethelkarzinom der Blase PT1/ G2 highgrade
    Mitomycin Instillationen von 10/2013 bis 10/2015
    3/2016 Reflux links drittgradig

  • Liebe Gisela,


    jeder der an Krebs erkrankt ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Unabhängig von der Art des Krebs ergibt sich daraus minimum ein GdB (Grad der Behinderung) von 50 %.
    Zunächst gilt eine Heilungsbewährung von 2 oder 5 Jahren. In deinem Fall würde die Heilungsbewährung erstmalig auf 2 Jahre angesetzt werden, das bedeutet, das der Schwerbehindertenausweis zunächst für 2 Jahre gültig ist.
    Kommt es innerhalb dieser 2 Jahre erneut zu einem Ausbruch der Krankheit (rezidiv) so wird per Änderungsantrag eine Neubewertung durchgeführt - im Normalfall wird dann eine Heilungsbewährung von 5 Jahren angenommen.


    Nach Ablauf der Zeit der Heilungsbewährung wird der GdB neu bewertet.
    Soweit kein Rückfall feststellbar ist, wird regelmäßig ein niedrigerer
    GdB für die Zukunft festgesetzt.


    Du könntest auch heute noch einen Schwerbehindertenausweis beantragen, allerdings wird dieser zurückgerechnet.


    z.b. zu dem Zeitpunkt des histologischen Befundes und ab diesem Datum für 2 Jahre.


    also: Juni 2013 hast du den Befund bekommen, somit würde der Schwerbehindertenausweis auf diesen Zeitpunkt zurück datiert werden und bis Mai 2015 gelten.


    Ob sich ein Schwerbehindetenausweis für Dich als Renterin lohnt, kann man so pauschal nicht beantworten.

    22.06.2012 erste [lexicon='TUR-B'][/lexicon] apfelgrosser [lexicon='Tumor'][/lexicon] wurde soweit wie sichtbar entfernt
    03.07.2012 Tumorklassifikation:
    ICD-0: C67 M8130/21 G1 pTa pNx pMx l0 v0 Rx
    22.10.2012 zweite [lexicon='TUR-B'][/lexicon], diesmal ohne Befund
    16.12.2013 dritte [lexicon='TUR-B'][/lexicon], 5 rezidive wurden entfernt. high grad (rpTa)
    24.06.2016 vierte [lexicon='TUR-B'][/lexicon], ein [lexicon='rezidiv'][/lexicon] pTa G1

    „I am the master of my fate, I am the captain of my soul“

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