schwerbehinderten ausweis

  • hallo zusammen habe vom sozialamt bescheid bekommen ,überprüfung ihrer feststellung nach dem sozialgestzbuch ix. hatte bis jetzt GdB100,ich habe auch die ganzen probleme wie entleerungsstörungen,nachts inkontnent ,inkontinent bei schwerem heben ,treppen steigen, usw. wie soll ich antworten um wenigstens die GdB50 zubehalten . wünsche auch allen ein gutes und gesundes neues jahr.

  • Lieber Helmut,
    ich habe auch gerade die Reduzierung von 80 auf 30 % hinter mir, das scheint der REgelfall zu sein.
    Du musst alle Ärzte benennen, außerdem kann es Sinn machen, mit eigenem Text die Beschwerden zu beschreiben. Trotzdem wird in aller Regel bei Neoblasen nach 5 Jahren Heilungsbewährung angenommen, wenn keine Rezidive mehr auftraten.
    Bei mir half auch die Schwerhörigkeit nicht, aber du solltest in jedem Fall alle Beschwerden, auch die sonstigen, aufschreiben und die damit betrauten Ärzte benennen und von der Schweigepflicht entbinden.


    Viel Glück

    Andy :thumbup:

  • Ich hab es allerdings durch eine Verzögerungstaktik geschafft meine 100% fast 10 Jahre zu behalten. Einspruch eingelegt, noch mal Einspruch eingelegt, und nochmal Einspruch. so zog sich das hin. Jetzt haben Sie mich endgültig auf 40 % runtergestuft, 10% mehr, wahrscheinlich weil ich 7 Stents drinnen hab (Menschliches Wrack sozusagen).
    Naja, Fast 10 Jahre 100% war doch schon mal was..


    Sag mal Andy, Schwerhörigkeit ist das kein Ausschluss aus dem Polizeidienst, kriegst ja bei einer Vernehmung nix mehr mit.


    Gruß

  • Ein Tipp meines Fachanwaltes für Sozialrecht:


    Den Antrag auf Verlängerung/Verschlimmerung vom Anwalt schreiben lassen und durch die Kanzlei zustellen lassen. Dann wissen die Beschäftigten in dem zuständigen Amt gleich, was sie bei Ablehnung erwartet.

    Nach Zufallsfund 2006: pTa G2 (high grade) 5 x TUR-B und 30 x Mitomycin nun jährliche Kontrollzystoskopie mit Urinzytologie und PSA-Test

  • Hallo Blasius!


    Zum Thema Behinderung hätte ich auch eine Frage.Da mein Mann jetzt zwei Ableitungen hat ( Blase u. Darm)
    Könnte er doch einen "orangenen Parkausweis " beantragen.Hast Du oder jemand anderes aus diesem Forum
    schon davon gehört?
    LG. Amy.

  • Ja kannst Du beantragen, ich gehe mal davon aus das ein GdB von mindestens 70 vorliegt.


    Bitte beachte aber das man damit auch nicht auf blauen Flächen Parken darf.


    Der orangene Parkausweis erlaubt:


    im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe eingestellt werden),
    im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
    an Stellen über die zugelassene Zeit hinaus zu parken, die als Parkplatz ausgeschildert sind (Nummer 314 und 315) und für die durch ein Zusatzschild eine begrenzte Parkzeit angeordnet ist,
    in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,
    in entsprechend gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,
    an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken,
    auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden zu parken,
    in Einzelfällen kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) zu parken. Da es sich hier jedoch nicht um öffentlichen Verkehrsraum, sondern um Privatgelände der DB handelt, sollten behinderte Menschen sich unbedingt genau über die Bedingungen informieren.



    Das Parken auf Behindertenparkplätzen ist bundesweit weiterhin ausschließlich mit dem blauen Parkausweis gestattet. Der orangefarbene Ausweise berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze.


    Balu

    19.03.2010 radikale Zystektomie mit Anlage einer Neoblase

    (TNM 2010) p0 pN0 (0/46) M0 L1 V0 Pn0 R0 G3


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