Volle Erwerbsminderungsrente abgelehnt, teilweise Erwerbsminderungsrente liegt vor

  • Hallo Zusammen,
    vielleicht geht es jemanden wie mir. Ich habe seit 12 Jahren eine Neoblase. Die teilweise Erwerbsminderungsrente bekomme ich schon seit 12 Jahren. Z.zt. gehe ich 14 Std. i.d. Woche arbeiten, was mir zunehmend schwerer fällt, da ich noch eine andere Krankheit habe u. immer auf Medikamente wie Cortison u. Autoimmunsupresiva angewiesen bin. Zu einem Gutachter wurde ich nicht bestellt.
    Leider wurde mir die Rentearrow-10x10.png abgelehnt u. ich habe Widerspruch eingereicht. Im März habe ich einen Termin beim VDK.
    Wäre schön, wenn ich Hoffnung bekäme. ?(
    Grüße an Alle
    Edlosi

  • Hallo Edlosi,


    nicht verrückt machen lassen. Die RV lehnt gern erst einmal ab, das ist würde ich beinah behaupten, gängige Praxis.
    Gern wird auch nach "Aktenlage" entschieden, ohne den Patienten je gesehen , gesprochen, untersucht zu haben.
    Du hast doch schon einmal das Richtige getan und Widerspruch eingelegt, außerdem hast Du den VDK an deiner Seite.
    Allerdings brauchst Du einen sehr langen Atem, trotzdem kämpfen und nicht aufgeben!


    Herzlich Rowena


    Blasius ist der RV Experte hier, bei Interesse nutze doch mal die Suchfunktion und lese seine Beiträge und Hinweise

  • hallo Edlosi
    ich kämpfe nun seit über 4 Jahren für eine volle Rente. Die BG, RV und KK schieben sich den schwarzen Peter hin und her. Obwohl ich von der BG in Auftrag gegeben vier unabhängige Gutachten habe, wo eine 100% Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Inzwischen habe ich eine Strafanzeige gestellt.

    :rolli: Krümelchen
    Tetraplegikerin seit 1990, Mainz Pouch I seit 2007

  • Da der Wechsel von der teilweisen Erwerbsminderung zur vollen Erwerbsminderung nur auf Antrag erfolgt, ist schon die Begründung durch den Arzt von eminenter Bedeutung für die mögliche Bewilligung.
    Wird der Antrag abgelehnt, so ist fristgerechter Widerspruch erforderlich.
    Wird auch der abgewiesen, ist Klage geboten. Spätestens ab hier sollte unbedingt die Hilfe eines Fachanwaltes für Sozialrecht in Anspruch genommen werden.
    Der dann vom Gericht bestellte Gutachter zur Klärung der medizinischen Gegebenheiten sollte unvoreingenommen aufgesucht werden.
    Wenn das Gutachten nicht zur Zufriedenheit des Klägers (betroffener Patient) ausfällt, kann ein Gegengutachten gefordert werden.
    So kann ein solcher Prozess locker 2 - 3 Jahre dauern (und erheblich Nerven kosten).


    Hoffnung auf einen schnellen Entscheid kann ich dir, bester edlosi, nicht machen.

    Nach Zufallsfund 2006: pTa G2 (high grade) 5 x TUR-B und 30 x Mitomycin nun jährliche Kontrollzystoskopie mit Urinzytologie und PSA-Test

  • Hallo Zusammen,
    danke für Eure schnellen Antworten. Ich bin schon etwas mutlos. Z.Zt.lasse ich mich immer mal wieder krank schreiben, was ich vorher nicht getan habe. Ich werde auch ab nächsten Monat meine Stunden reduzieren, da mir alles wirklich zuviel ist. Dumm ist, dass mein Hausarzt auch mein Chef ist. Wäre es denn ratsam, wenn ich nicht auf den Termin beim VDK warte, sondern mir einen freien Anwalt für Sozialrecht suchen würde?
    Grüsse Gaby

  • Moin edlosi,


    solange du von der Deutschen Rentenversicherung noch keinen Bescheid über die Abweisung des Widerspruchs hast, kannst du dir Zeit lassen und in Ruhe den Beratungsdienst des Sozialverbandes VdK konsultieren.


    Ständig krank sein (mit Krankschreibung) ist ein sicheres Indiz für die Verschlechterung des Gesundheitszustandes (und wichtig für die Anerkennung der vollen Erwerbsunfähigkeit).


    Wenn dein Chef auch dein behandelnder Arzt ist, ist es höchste Zeit, den Dok zu wechseln!
    Denn nur wenn er dir wohlgesonnen ist, wird er dich auf deinem Weg unterstützen.

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