Erste Etage und kein Aufzug - für gesunde Menschen ist das kein Problem, für Rollstuhlfahrer schon. Ohne Treppensteighilfen können sie
die Wohnung kaum verlassen. Doch wer bezahlt solche Geräte?
Treppen sind für Rollstuhlfahrer oft ein unüberwindliches Hindernis. Treppensteighilfen können gute Dienste leisten. In den letzten Jahren
haben aber viele Krankenkassen abgelehnt, die Kosten dafür zu übernehmen. Nun hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden: Die
Pflegekasse muss mobile Treppensteighilfen bezahlen, wenn dadurch eine selbstständigere Lebensführung im Wohnumfeld ermöglicht wird (Az: B 3 KR 1/14 R).
Das Gericht gab damit einem Mann aus Düsseldorf Recht, dem wegen Diabetes beide Beine amputiert worden waren. Der 81-Jährige wohnt im ersten Stock
eines Mehrfamilienhauses ohne Fahrstuhl. Ohne die elektrische Hilfe kann er die Wohnung nicht verlassen. Die Krankenkasse hatte ihm zwar einen Rollstuhl
bewilligt. Für die Treppensteighilfe sei sie aber nicht zuständig, schließlich handele es sich um eine besondere Wohnsituation, und das sei
Sache der Pflegekasse. Bei Erdgeschosswohnungen oder Häusern mit Aufzug sei das Hilfsmittel schließlich auch entbehrlich.
Dabei bezog sich die Kasse auf ein früheres Urteil des Bundesozialgerichts. Demnach muss die Krankenkasse nicht für Hilfsmittel aufkommen, die ein
Versicherter allein aufgrund seiner individuellen Wohnverhältnisse braucht. Dafür sind die Pflegekassen und andere Versicherungsträger
zuständig.
Quelle: n-tv vom 17. Juli 2014 1