Hallo Zusammen,
ich hatte nach der 1.TUR-B den Befund:
pT1G3 + CIS
Danach habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Zwischenzeitlich auch schon die 2. TUR-B mit dem Befund:
Den Befund der 2. TUR-B habe ich nicht mehr zum Versorgungsamt nachgereicht.
Der Bescheid des Versorgungsamtes kam vor ein paar Tagen:
GdB 50 - Gültigkeit des Ausweises 1 Jahr. Nachprüfung des Gesundheitszustandes für Januar 2015 vorgesehen (da "unser Ärtzlicher Dienst eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes für möglich hält.")
1) Was mich verwundert hat, wieso wird der Ausweis nur für ein Jahr bei meinem 1. Befund (der dem Versorgungsamt vorlag) ausgestellt? Bei pT1G3 bzw. CIS gibt es doch eine Heilungsbewährung von 5 Jahren? Einfacher wäre es doch gewesen den Ausweis für 5 Jahre auszustellen, wenn dann bei dem 2. Befund keine Verschlechterung rauskommt (z.B. T2) dann würde der Ausweis seine Gültigkeit behalten. Jetzt muss aber immer ein neuer Ausweis ausgestellt werden, bei Fall a) Verschlechterung (z.B. T2) und auch wenn sich nichts ändert (da 1. Befund T1G3) --> 5 Jahre
2) Ich habe beim Versorgungsamt angerufen, dort hat man mir gesagt, dass erst im Januar über die Dauer entschieden wird. Ist dieses Vorgehen so korrekt?
3) Müsste ich aufgrund der Dauer von nur einem Jahr für den Ausweis Widerspruch einlegen?
Gruß
Tommi