Geriatrische Reha kann Schlimmeres verhindern

  • Eine geriatrische Reha bietet älteren Patienten eine besonders umfassende Förderung für mehr Selbständigkeit im Alltag. Seit 2007 besteht darauf sogar ein Rechtsanspruch. Ein einfacher Knochenbruch, eine Routine-Operation oder ein Schlaganfall können für Menschen jenseits des Rentenalters dauerhaft das Ende ihrer Selbständigkeit bedeuten. Denn bei häufig bestehenden Nebenerkrankungen, Einschränkungen und Schwächen finden sich Senioren nach einem längeren Krankenhausaufenthalt im Alltag zu Hause oft nicht mehr zurecht. Pflegebedürftigkeit droht. Eine geriatrische Reha kann das verhindern.


    Vorteile der geriatrischen Reha: Anders als eine „klassische“ Reha ist die geriatrische Reha ganzheitlich orientiert. Das heißt: Sie berücksichtigt nicht nur die eigentliche Akuterkrankung des Patienten, sondern auch die vielen häufig nebenher noch bestehenden, oft chronischen Erkrankungen, wie Diabetes, Bluthochdruck und Depression. Dazu steht in der geriatrischen Reha ein ganzes Team an Spezialisten – angefangen bei Fachärzten über Ergo- und Physiotherapeuten bis hin zu Psychologen und Ernährungsberatern – zur Verfügung. „Hochbetagte Patienten benötigen eine spezielle, viel umfassendere Behandlung als jüngere Menschen“, weiß Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer vom Bundesverband Geriatrie. Entscheidend ist auch, dass die Angehörigen intensiv in die Therapien miteingebunden werden. Bei Bedarf werden sogar für die Zeit nach der Entlassung Hilfen und Lösungen organisiert.


    Formen der geriatrischen Reha: Eine geriatrische Reha kann stationär, ambulant und, relativ neu, auch mobil durchgeführt werden. Je nach Bundesland findet die stationäre Behandlung in geriatrischen Rehakliniken, geriatrischen Krankenhäusern bzw. Fachabteilungen von Akutkrankenhäusern statt.


    Anspruch auf geriatrische Reha: Die geriatrische Reha richtet sich an Senioren – in der Regel 70 Jahre und älter – mit mindestens zwei behandlungsbedürftigen und für das hohe Alter typischen Erkrankungen, wie etwa Osteoporose, Depression und Inkontinenz. Seit 1. April 2007 besteht darauf ein gesetzlicher Rechtsanspruch sowie ein Wunsch- und Wahlrecht der entsprechenden Einrichtung.


    Antrag auf geriatrische Reha: Neben dem behandelnden Arzt im Krankenhaus kann der Hausarzt bei der zuständigen Krankenkasse den Antrag auf geriatrische Reha stellen. Allerdings muss er dazu eine spezielle Fortbildung oder Zusatzqualifikation nachweisen. „Auch der Pflegegutachter, der zur Beurteilung der Pflegestufe ins Haus kommt, kann die Reha beantragen“, erklärt van den Heuvel.


    Die passende Einrichtung: In Deutschland besteht inzwischen eine nahezu flächendeckende Versorgung mit geriatrischen Einrichtungen, die wohnortnah erreichbar sind. Eine aktuelle Liste aller geriatrischen Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen finden Sie, nach Bundesländern sortiert, auf den Seiten des Kompetenz-Centrums Geriatrie .


    Kompetenz-Centrums Geriatrie sowie Bundesverband Geriatrie



    Quelle:
    Mittwoch, 6. Mai 2015
    Eschweiler Zeitung / Service / Seite 14
    Von Anja Lang