Heilungsbewährung erneutes Rezidiv

  • Hallo


    Ich hatte im Jahr 2013 3 Stück Tumore Ta G3 habe dann einen Schwerbehindertenauweis mit einer
    Heilungsbewährung von 5 Jahren bekommen.
    Nun wurde mir im März wieder ein Tumor, diesmal T1 G3, entfernt.
    Bei der anschließenden Nachresektion im April ein Rezidiv T1 G3 unb ein CIS.
    Wegen der nicht positiv verlaufenden Heilungsbewährung erneuter Antrag an Versorgungsamt.
    Der Antrag wurde abgelehnt weil keine Verschlimmerung feststellbar.


    Sollte da nicht die Heilungsbewährung von neuem beginnen oder sollte die Befristung ganz raugenommen werden?


    Gruß Bernd

  • Moin Bernd,


    leider wirst du bis zum Ende der Heilungsbewährung warten müssen, um dann erneut eine Schwerbehinderung zu beantragen, resp. einen Antrag auf Verlängerung zu stellen.
    Noch ist der GdB 50 auch mit deinem Rezidiv und dem CIS erfüllt.
    Du kannst aber gegen die Ablehnung deines Antrages Widerspruch einlegen, da das Amt offensichtlich nicht auf den neuen Befund seine Ablehnung abgestellt hat.
    Zwischen einem Ta G3 und einem T1 G3 CIS ist schon ein gravierender Unterschied. Dies solltest du dir aber von deinem Urologen bestätigen lassen.


    Viel Erfolg beim Amt und dir gute Heilung (BCG?)

    Nach Zufallsfund 2006: pTa G2 (high grade) 5 x TUR-B und 30 x Mitomycin nun jährliche Kontrollzystoskopie mit Urinzytologie und PSA-Test

  • Für mich ging es eher um die verlängerung (erneuter Beginn) oder gänzlicher Wegfall der Heilungsbewährung
    von 5 Jahren, da mitten drinn erneut Tumore "G3" entfernt wurden.
    Nicht um den GDB ansich.



    Gruß Bernd

  • Moin Bernd,
    es wird wohl so sein, dass erst mit Ablauf der Frist neu entschieden wird. Bei mir war es 2009 beim CIS fünf Jahre. Als 2010 die Blase raus musste wurde neu festgesetzt. Neuer GdB und ab OP Datum neuerlich 5 Jahre.


    Wolfgang

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Guten Morgen Bernd,


    mich hat dein Bericht beschäftigt, da ich (wenn ich dann mal alle Befunde weiß, bzw. "in der Hand habe") auch erneut vor allem wegen einer Verlängerung einen Antrag stellen möchte.
    Eben habe ich im Versorgungsamt Würzburg angerufen, habe die Auskunft bekommen das es - nach Antrag und Kopien, Adressen von Ärzten/ Klinik - sicher eine neue Frist für die Heilungsbewährung, also erneut 5 Jahre gibt. Vielleicht sogar einen erhörten Behinderungsgrad, letzteres wollte sich die nette Dame nicht festlegen, verständlich. Sie machte mir sogar Mut, da ich ja noch lange im Berufsleben stehe, Kündigungsschutz, 5 Tage mehr Urlaub, ja das wissen wir ja alle... ;)


    Immerhin ist es ein Ausgleich von Nachteilen, und unser Rechte. Wann ich den neuen Antrag ausfülle hängt nun von dem Befund ab, der noch aussteht, ein CIS ist natürlich anders als wenn ich die Harnblase verlieren würde, ich halte dich auf den laufenden.


    Ich würde solange widersprechen bis ich erneut 5 Jahre hätte, du bist das Opfer, dir steht es meiner Meinung nach zu.


    Und das ganze nimmt dich psychisch auch mit, schreib es gerne ganz groß rein, die schlaflosen Nächte, die schattigen Tage, an denen du dir Gedanken gemacht hast/ noch machst.


    Bin mal neugierig wie es bei mir ausgeht, dachte eigentlich immer in Bayern sind die Behörden strenger als in Berlin... Wir werden es erfahren ;)


    Lass dich nicht unterkriegen und versuche es wieder Liebe Grüße

  • Hallo Bernd,



    Für mich ging es eher um die verlängerung (erneuter Beginn) oder gänzlicher Wegfall der Heilungsbewährung
    von 5 Jahren


    Einen Wegfall der Heilungsbewährung wird es nicht geben, das muss ich Dir so ganz deutlich sagen. Ich verweise hier gern auf das Sozialrecht und den zu grunde liegenden "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen".


    In diesem Thread findest du eine Tabelle:


    GdB-Erhöhung auch ohne Therapie?


    oder hier die Original - Tabelle:


    Grad der Behinderung > Tumorerkrankungen - Soziales & Recht - betanet



    Nun zu der Verlängerung:
    Diese macht im Moment für das Versorgungsamt keinen Sinn, denn bisher ist dein GdB ja noch gültig und eine Verschlechterung, die eine Neubewertung des GdB notwendig machen würde ist nicht eingetreten ( ob nun pTa G3 oder pT1 G3 ändert nichts an den 50% GdB ) erst vor Ablauf des GdB macht daher eine Neufeststellung sinn, diese wird dann im Normalfall soweit zurück datiert an dem der letzte Krebsbefall erkannt wurde. Einige Versorgungsämter datieren nicht zurück, also ist das dann ehr glückssache wie der Sachbearbeiter bzw. der beauftragte Arzt entscheiden.


    Gruss
    AndreasW

    22.06.2012 erste [lexicon='TUR-B'][/lexicon] apfelgrosser [lexicon='Tumor'][/lexicon] wurde soweit wie sichtbar entfernt
    03.07.2012 Tumorklassifikation:
    ICD-0: C67 M8130/21 G1 pTa pNx pMx l0 v0 Rx
    22.10.2012 zweite [lexicon='TUR-B'][/lexicon], diesmal ohne Befund
    16.12.2013 dritte [lexicon='TUR-B'][/lexicon], 5 rezidive wurden entfernt. high grad (rpTa)
    24.06.2016 vierte [lexicon='TUR-B'][/lexicon], ein [lexicon='rezidiv'][/lexicon] pTa G1

    „I am the master of my fate, I am the captain of my soul“

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