Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft nach erfolgreicher Heilung auch noch nach vielen Jahren zulässig

  • Kassel, den 11. August 2015


    Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat heute entschieden, dass das Versorgungsamt dem Kläger dessen
    Schwerbehindertenstatus entziehen durfte, obwohl es das schon über10 Jahre vorher hätte tun können und es ihm stattdessen einen
    unbefristeten Schwerbehindertenausweis ausgestellt hatte.

    Beim Kläger wurde 1992 ein bösartiges Geschwulst diagnostiziert und dieses
    operativ entfernt. Obwohl diese Krebsbehandlung sich später als
    erfolgreich erwies, stellte das zuständige Versorgungsamt beim Kläger im
    Januar 1993 einen Grad der Behinderung mit 50 seit dem 1. Juli 1992
    fest. Dies entspricht den Vorschriften über die sogenannte
    Heilungsbewährung. Sie sehen bei bestimmten schweren Krebserkrankungen
    wie derjenigen des Klägers während eines Zeitraums von fünf Jahren
    pauschal die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft vor.


    Denn in dieser Zeit kommen häufig Rückfälle vor; die Angst davor verschlimmert
    für die Betroffenen die ohnehin erheblichen Auswirkungen der
    Krebstherapie. Nach Ablauf der Zeit der Heilungsbewährung richtet sich
    der Grad der Behinderung dann aber nach dem tatsächlichen
    Gesundheitszustand des Betroffenen. Diesen zu überprüfen hatte das
    Versorgungsamt aber im Fall des Klägers trotz Ablaufs der
    Heilungsbewährung, also ab 1997, versäumt. Stattdessen hatte es ihm
    sogar einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Erst
    2012 holte das Versorgungsamt die versäumte Überprüfung nach und entzog
    dem Kläger für die Zukunft seinen Schwerbehindertenstatus.

    Zu Recht, wie das Bundesozialgericht jetzt entschieden hat. Bereits 1997
    rechtfertigte der Gesundheitszustand des Klägers seinen
    Schwerbehindertenstatus nicht mehr. Seine Krebserkrankung war nicht
    wieder aufgetreten, ansonsten war er weitgehend gesund. Die
    jahrzehntelange Untätigkeit des Versorgungsamtes macht die Aufhebung für
    die Zukunft nicht rechtswidrig.


    Der Kläger durfte nicht darauf vertrauen, für alle Zeiten seinen Status als Schwerbehinderter behalten
    zu können, obwohl sein Gesundheitszustand dies schon lange nicht mehr
    rechtfertigte. Das Versorgungsamt hatte sein Aufhebungsrecht auch nicht
    verwirkt. Es hatte dem Kläger niemals ausdrücklich zu verstehen gegeben,
    trotz der Besserung seines Zustands auf die Aufhebung verzichten zu
    wollen. Das lange Untätigbleiben des Versorgungsamtes allein führte
    nicht zur Verwirkung. Auch die unbefristete Ausstellung des
    Schwerbehindertenausweises begründete für sich genommen keine Rechte,
    sondern dokumentierte nur die zu Grunde liegende Feststellung. Sie
    aufzuheben hatte das Versorgungsamt lediglich aus Versehen unterlassen.



    BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle -
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    Az.: B 9 SB 2/15 R
    W. ./. Land Baden-Württemberg

  • Tja, ich lass mich mal überraschen. Gestern flatterte mir der Fragebogen ins Haus. Die aktuelle Befristung läuft bis Februar 2016 und nun geht es los, den GdB auf den Prüfstein zu stellen. Am Montag nehme ich einen Termin bei meinem Hausarzt und am Donnerstag bei meiner Urologin wahr. Ich will alles versuchen um den Status zu halten. Es ist zwar allein der steuerliche Aspekt welcher noch was bringt aber dennoch will ich es versuchen. Die Besteuerung der Rente ist eh schon ein Ärgnernis.



    Wolfgang

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Bin gespannt Wolfgang, ich habe ja den gleichen Status auch bis februar 2016. Uns hat es ja zur selben Zeit umgehaun. Halte mich mal bitte auf dem laufenden,


    gruß


    balu

    19.03.2010 radikale Zystektomie mit Anlage einer Neoblase

    (TNM 2010) p0 pN0 (0/46) M0 L1 V0 Pn0 R0 G3


  • Na, ich bin meinen Lappen schon einige Zeit los. Von 100 auf 40, auf 40 aber nur wegen der Stents, sonst hätten die mir 30 verbraten.
    Ich finde das ok so, hatte die 100 fast 10 Jahre, so bin ich fröhlich in die vorzeitige Rente gerutscht.


    Gruss

  • Die zehn Jahre strebe ich auch an Rainer. Das Loch im Bauch bleibt und das mit der Gewöhnung ist ein Ammenmärchen. Eine Routine kehrt ein, ja aber mehr auch nicht. Es bleibt ein Handicap. Ob nun die Sorge um eine "Leckage" oder die anhaltenden Verdauungsprobleme. Von einer gestauten, nicht arbeitenden Niere ganz zu schweigen. Ich würde jeden Punkt des GdB abgeben für ein Leben ohne diese Beeinträchtigungen.


    Wolfgang

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Hallo


    Mein Schwerbeschädigtenausweis gilt ebenfalls bis 02.2016. Bescheid habe ich noch keinen bekommen.
    Ich habe aber mir im Juli 2015 ein paar kleine Rezidive wegmachen lassen. Mal sehen ob und wie lange ich dadurch eine Verlängerung des Schwerbeschädigten-Ausweises bekomme. Lieber wäre es mir, der Krebs wäre nicht wiedergekommen.
    Dafür hätte ich lieber auf so ein Plastikkärtchen verzichtet.


    MfG. Didi