Hallo zusammen,
vielleicht kann mich jemand schon mal vorab aufklären !?
Mir wurde vor kurzem die Harnblase/Prostata/Harnröhre und 13 Lymphknoten enfernt. Pt1/G3
Seit der OP habe ich einen künstlichen Ausgang (Stuma).
Gehe demnächst in AHB nach Bad Nauheim.
Jetzt zu meiner Frage....
Mit wieviel % Schwerbehinderung kann ich rechnen bzw. wer legt die Höhe fest
Einstufung Schwerbehinderung ?
- juergen_bertholdt
- Erledigt
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Hallo Jürgen,
herzlich willkommen im Forum. Deinen Bericht habe ich gelesen und sehe den aktuellen Stand. Aus dem Befund geht nicht hervor, ob zusätzlich eine Chemotherapie ansteht. Das wäre der Fall, wenn hinter dem "G3" zu (L) oder (V) Ziffern ab 1 aufwärts stehen würden. Die Schwerbehinderung wird nicht in % ermittelt sondern stellt den "Grad der Behinderung " fest (GdB). Das kann von GdB 70 bis GdB 100 gehen. Vermutlich zunächst befristet mit einer Heilungsbewährung von meistens 5 Jahren.Liebe Grüße
Wolfgang -
Hallo Wolfgang,
erstmal DANKE für die schnelle Info.
Laut Krankenhaus wäre keine Bestrahlung oder Chemo nötig. Natürlich müsste ich zur Turnus mäßigen Überprüfung.
Ich habe jetzt am 28.12. nochmal einen Termin bei meinem Urologen, wo ich dann wohl noch eine genauere Info bekomme.
Was ich vergessen habe zu erwähnen,das von einer Vorerkrankung(Bandscheiben) bei mir noch 20% eingetragen sind.Vielen Dank erstmal und ein frohes Fest
Gruß Jürgen
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Hallo Jürgen,
es wird nicht zwangsläufig dazu führen, Deinen GdB 20 zu der jetzigen Erkrankungsfeststellung zu addieren. Es wird eine neuerliche Gesamtfeststellung erfolgen. Bei einem GdB unter "80" würde ich einen Widerspruch formulieren und einreichen. Hilfreich wäre es, wenn Du Mitglied im VdK oder SoVD bist. Die bieten eine weitreichende Unterstützung in der Sozialgesetzgebung an.Gruß Wolfgang
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Lieber Jürgen,
die Reha wird dir keinen GdB nennen und schon garnicht festsetzen - denn das festsetzen des GdB wird einzig durch das für dich zuständige Versorgungsamt vorgenommen.
Diese haben "Gutachter bzw. Sachverständige Vertragsärzte" die anhand der Befunde und Unterlagen der dich behandeltend Ärzte eine "Empfehlung" über die Höhe des GdB an das Versorgungsamt stellen.
Dieser "Empfehlung" wird in der Regel stattgegeben.Anhand der folgenden Tabelle siehst du die Versorgungsmedizinischen Grundsätze:
Grad der Behinderung > Tumorerkrankungen - Soziales & Recht - betanet
Gruss
AndreasW -
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