Herabstufung vom Grad der Behinderung (GdB) nach 5 Jahren

  • Moin zusammen,


    eine Frage in die Runde: Bei mir wurde von gut 5 Jahren ein invasiver Blasentumor (T4, R2) entfernt, damit also auch Uro- und Samenblase sowie Prostata, Urostoma rechts. Nach anschließender Chemotherapie (6 Zyklen Cisplatin und Gemci) bekam ich den Behindertenausweis mit 100%. Jetzt nach 5 Jahren, ohne Rezidive und Metastasen, soll der Prozentsatz vom GdB auf 30 herabgesetzt werden, d.h. ich werde keinen Schwerbehindertenausweis mehr bekommen. Das bedeutet einerseits finanzielle Einbußen (Einkommensteuerfreibetrag und Wegfall von ermäßigten Eintritt in Kino, Museen, Theatern etc.), andererseits aber auch das Problem, wenn ich auf ein Behinderten-WC möchte, habe ich keinen wirklichen Anspruch auf dessen Benutzung (und das ist mitunter bei "wackeligen" Stoma-Beuteln nötig).


    Gibt es Erfahrungen oder ggf. schon Präzedenzfälle, die mir bei der Anhörung vor dem Landesamt für soziale Dienste hilfreich sein können?


    Vielen Dank für jeden Beitrag :?:

  • Hallo Thomas,


    herzlich willkommen hier im Forum. Zunächst einmal Glückwunsch zu 5 Jahre ohne Rezidive! Und das bei einem T4!
    Wir haben hier einige Fachleute die sich diesbezüglich bestimmt noch melden. Z.B AndreasW.
    Sie werden dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.


    Herzlichste Grüße auch ohne Rat meinerseits...


    Kerstin

  • Lieber Thomas,


    Präzedenzfälle werden Dir nicht weiter helfen. Denn der GdB wird immer individuell festgestellt. Das heißt, das deine behandelten Ärzte eine Stellungnahme und medizinische Unterlagen an das zuständige Versorgungsamt abgeben. Der dortige Gutachter gibt dann aufgrund der "Aktenlage" eine Empfehlung an das Versorgungsamt.
    Somit würde ich erstmal mit deinen Ärzten darüber sprechen, auch was die Herabstufung für Dich bedeuten würde. Zeitgleich gebe ich Dir den Rat, Mitglied im VDK zu werden, für einen geringen Monatsbeitrag wirst du dort auch rechtlich im Schwerbehindertenrecht beraten und man hilft Dir bei der Durchsetzung deiner Ansprüche.


    Aber auch, wenn es erstmal zu einem Entscheid des Versorgungsamtes ( GdB 30 ) kommen würde, muss ein Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt werden.
    Ich persönlich bin der Meinung, das nach den 5 Jahren Heilungsbewährung in deinem Fall ein GdB von 50 - 60 die "richtigere" Entscheidung wäre.
    Dieser Widerspruch hat dann erstmal "Aufschiebende Wirkung", das bedeutet, das während des Widerspruchsverfahrens dein GdB 100 erhalten bleibt.


    Aber wie gesagt, werde Mitglied im VdK.


    Gruss
    AndreasW

    22.06.2012 erste [lexicon='TUR-B'][/lexicon] apfelgrosser [lexicon='Tumor'][/lexicon] wurde soweit wie sichtbar entfernt
    03.07.2012 Tumorklassifikation:
    ICD-0: C67 M8130/21 G1 pTa pNx pMx l0 v0 Rx
    22.10.2012 zweite [lexicon='TUR-B'][/lexicon], diesmal ohne Befund
    16.12.2013 dritte [lexicon='TUR-B'][/lexicon], 5 rezidive wurden entfernt. high grad (rpTa)
    24.06.2016 vierte [lexicon='TUR-B'][/lexicon], ein [lexicon='rezidiv'][/lexicon] pTa G1

    „I am the master of my fate, I am the captain of my soul“

  • Moin, moin Thomas,
    aktuell steht auch bei mir nach Ablauf der Heilungsbewährung die Neufestsetzung des GdB an. Ausgangslage bei mir: pT4a, L1, V0, R0. Sechs Zyklen wie bei Dir.


    Am Samstag letzter Woche habe ich ein Schreiben bekommen mit der Ankündigung, dass der GdB auf 70 festgelegt werden soll und ich wurde gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Dies habe ich getan und den unbefristeten Erhalt des GdB 100 gefordert. Für den Fall einer Änderung habe ich vorsorglich bereits den Widerspruch angekündigt mit dem Hinweis, in diesem Verfahren den VdK zu beauftragen.


    Mal abwarten was kommt. GdB 30 ist inakzeptabel. Da würde ich in jedem Fall sofort Widerspruch einlegen.


    Gruß Wolfgang

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Ihr Lieben,


    die Situation hat sich ein bisschen geklärt:


    Anlage C zum Sozialgesetzbuch IX sagt ganz deutlich, zitiert nach "Behinderung und Ausweis / hrsg. Landschaftsverband Rheinland, LVR-Integrationsamt. - Münster, 2012. - S. 126:
    Künstliche Harnableitung (ohne Nieren-
    funktionsstörung)
    in den Darm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
    nach außen
    mit guter Versorgungsmöglichkeit . . . . . . . . . . . . 50
    sonst (zum Beispiel bei Stenose, Re-
    traktion, Abdichtungsproblemen). . . . . . . . . . 60–80


    Heißt also für mich, dass eigentlich ALLEN Urostomaträgern zeitlich unbegrenzt 50% GdB zusteht.


    ;)


    Wir werden das beim Landesamt im Widerstpruch vortragen!!!

  • Da ich schon 50% auf Lebenszeit habe wurde ich von der Sozialberaterin gewarnt das ich nach einer OP zwar eingeben kann höher gestuft zu werden aber dann nur auf Zeit und dann könnten mir das Lebenslang wieder weggenommen werden.

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