Antrag auf Schwerbehinderung

  • Hallo allerseits,


    weiß jemand ab wann ein verbindlicher Bescheid Gültigkeit erlangt. Ab dem Datum der Antragstellung oder ab Feststellung der Erkrankung?


    Zur Erklärung:
    Vorhergehende Anträge wurden ab Antragstellung bewilligt oder abgelehnt. Beim letzten Antrag hat mein Mann noch eine Diagnose nachgereicht (ist ja zulässig) und dieser Antrag wurde ab dem Datum zuerkannt an dem die neue Diagnose eingereicht wurde.


    Wichtig ist das Antragsdatum wegen Rentenbeginn.


    Viele Grüße
    KarLa

  • Hallo Karla
    Normalerweise ab Antragstellung. Ich hatte wegen BlasenCa GdB50. Im Mai letzten Jahres dann LungenCa und den Änderungsantrag hab ich dann erst nach der AHB gestellt und der neue Bescheid galt dann wieder ab Antragstellung und nicht ab Auftreten der Zweiterkrankung. Neue Heilbewährung wieder 5 Jahre ab Antragstellung.
    Hoffe, das hilft bei deiner Frage.
    Gruß kalif

  • Hallo Kalif,


    ja, das hat geholfen :) .


    Vielen Dank für Deine Hilfe und liebe Grüße
    KarLa

  • Der Antrag auf Anerkennung einer Behinderung löst einen Verwaltungsakt aus. Dieser gilt ab Datum des Eingangs bei der Verwaltungsbehörde.
    Seinen Abschluss findet der Verwaltungsakt im Bescheid, gegen den evtl. Rechtsmittel eingelegt werden können.
    Behörden sind verpflichtet, auf die Möglichkeiten der Anfechtung eines Bescheides hinzuweisen.

    Nach Zufallsfund 2006: pTa G2 (high grade) 5 x TUR-B und 30 x Mitomycin nun jährliche Kontrollzystoskopie mit Urinzytologie und PSA-Test

  • Danke auch Dir Blasius.


    Wir werden den Klageweg beschreiten. Der Antrag wurde im Juli gestellt und der Bescheid erging im Oktober mit Gültigkeit ab Oktober. Das kann ja offenbar nicht richtig sein.


    Viele Grüße
    KarLa

  • Moin Karla,


    letztendlich ist es doch egal, ab wann der GdB gilt. Seine Laufzeit wird ja dadurch nicht verkürzt. Er gilt dann ab Bescheid für 2 (oder 5) Jahre.

    Nach Zufallsfund 2006: pTa G2 (high grade) 5 x TUR-B und 30 x Mitomycin nun jährliche Kontrollzystoskopie mit Urinzytologie und PSA-Test

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