Nach 5 Jahren GdB auf 80 festgelegt.. ist das OK?

  • heute habe ich meinen neuen Bescheid erhalten. Der bisherige vom 10.05.2011 ging von einem Behinderungsgrad von 100 aus.
    Ausschlaggebend für die damalige Entscheidung waren insbesondere die Auswirkungen ihrer Prostata- und Blasenerkrankung. Nach der Anlage VersMedV werden bei Erkrankungen, die zu Rückfällen neigen, für einen bestimmten Zeitraum nicht nur die Funktionsstörungen infolge von Organ- und Gliedmaßenschäden sowie die damit verbundenen Leistungsbeeinträchtigungen berücksichtigt, sondern auch die Rückfallneigung und die damit verbundenen Ängste, die Ungewißheit über die Wiederherstellung der Belastbarkeit und die Anpassungsschwierigkeiten durch die Umstellung der Lebensführung.
    In Anbetracht dieser besonderen Umstände ist bei Ihnen der GbB höher als allein nach den objektiv vorliegenden Funktionseinschränkungen festgestellt worden.
    Gemäß Befundberichten die ich unter Beteiligung meines ärztlichen Beraters ausgewertet habe, ergibt sich, dass hinsichtlich der bei Ihnen festgestellten Prostataerkrankung eine Heilungsbewährung eingetreten ist. Hinsichtlich der Blasenerkrankung läuft die Heilungsbewährung bis 4/2017
    In den letzten Jahren seit ihrer Erkrankung sind Rückfälle nicht aufgetreten, das Risiko eines Rückfalls ist erheblich reduziert, und ihr Gesundheitszustand hat sich stabilisiert (keine Rezidive oder Metastasen).
    Die unmittelbar nach ihrer Erkrankung zusätzlich berücksichtigten Umstände liegen bei Ihnen nicht mehr vor und können nicht mehr Grundlage für den bisher festgestellten GdB sein.


    Die neu hinzugekommene Beeinträchtigung "Zustand nach tiefer Venenthrombose, Lymphödem" wurde in dem Gesamt-GdB bereits berücksichtigt.


    Ist dieser Bescheid so in Ordnung oder soll ich Widerspruch einlegen...


    Viele Grüße aus dem Münsterland..

  • Moin moin Schwarz,
    ich denke es wird nicht mehr als GdB 80 geben, leider. Auch mir wurde seinerzeit der GdB 100 zuerkannt und wurde nun im Februar 2016 auf GdB 70 festgesetzt. Ich habe Widerspruch eingelegt und der wurde abgelehnt. Daraufhin habe ich Klage eingereicht und warte derzeit auf eine Terminierung bzw Vorladung zu einem Gutachter. Ist mir wurscht wie lange das nun dauert aber ich ziehe das durch. Nackte Zahlen und Statistiken spiegeln nicht allein wider was der Betroffenene im täglichen Leben als Einschnitt in die Lebensqualität hinnehmen muss.


    Wolfgang


    "wer kämpft, der kann verlieren......"

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Hallo Wolfgang, danke für die Antwort und du hast Recht, welche Lebensqualität durch Krebs verloren geht kann niemand auf einem Blatt Papier feststellen. Eine Frage habe ich noch, deckt eine Rechtschutzversicherung eine Klage ab?


    Hans-Dieter

  • Hallo Hans Dieter,
    Du müsstest mal in Deiner Police nachschauen was dort abgesichert ist. Als ich nach der Chemotherapie ausgesteuert war hat mich die KK ans Arbeitsamt geleitet und die wollten mich am liebsten in die Erwerbsunfähigkeitsrente schieben. Da bin ich dem VdK beigetreten. Über den Verband läuft jetzt meine Rechtsbetreuung.


    Liebe Grüße
    Wolfgang

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Ich habe Widerspruch eingelegt und der wurde abgelehnt...spiegeln nicht allein wider was der Betroffenene im täglichen Leben als Einschnitt in die Lebensqualität hinnehmen muss.

    Das mit dem Argument "Lebensqualität" ist so eine Sache (juristisch, versorgungsamtstechnisch), wirklich ausschlaggebend sind die "gesundheitlichen Einschränkungen". Was ich aber wirklich sagen wollte (als Tipp): Die eigentliche Entscheidung trifft der (Haus-)Arzt und (hier:) Urologe. Denn das, was die dem Versorgungsamt attestieren, wird Grundlage der Entscheidung. Dieses von Vorsorgungsamt angeforderte Attest/Gutachten geht dann im Versorgungsamt an den "Prüfarzt" und der vergibt die Prozente aufgrund der Schilderung des eigenen Arztes. Externe Gutachten werden, zumindest hier in Berlin, so gut wie nie gemacht, sei denn Widerspruchs- oder Klageverfahren.


    Ich finde es ratsam beides beim Versorgungsamt anzufordern. Es entstehen geringe Kopierkosten. Nicht selten war ich hier erstaunt darüber, was der Hausarzt dann in seinem Bericht ans Versorgungsamt geschrieben hat, da fällt oft vieles unter den Tisch, während der Doc dem Patienten sagte, er würde das und das schreiben/attestieren. Bei meiner verstorbenen Mutter stand z.B. im Bericht ans Versorgungsamt: "Läuft eigenständig im Zimmer auf und ab". Tatsächlich saß Mama im Rollstuhl. Daher anfangs die Ablehnung des Antrages.


    Also Gutachten anfordern und nachlesen, was der (eigene) Doc geschrieben hat. Schaden kann's nicht!


    Nice day!

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