heute habe ich meinen neuen Bescheid erhalten. Der bisherige vom 10.05.2011 ging von einem Behinderungsgrad von 100 aus.
Ausschlaggebend für die damalige Entscheidung waren insbesondere die Auswirkungen ihrer Prostata- und Blasenerkrankung. Nach der Anlage VersMedV werden bei Erkrankungen, die zu Rückfällen neigen, für einen bestimmten Zeitraum nicht nur die Funktionsstörungen infolge von Organ- und Gliedmaßenschäden sowie die damit verbundenen Leistungsbeeinträchtigungen berücksichtigt, sondern auch die Rückfallneigung und die damit verbundenen Ängste, die Ungewißheit über die Wiederherstellung der Belastbarkeit und die Anpassungsschwierigkeiten durch die Umstellung der Lebensführung.
In Anbetracht dieser besonderen Umstände ist bei Ihnen der GbB höher als allein nach den objektiv vorliegenden Funktionseinschränkungen festgestellt worden.
Gemäß Befundberichten die ich unter Beteiligung meines ärztlichen Beraters ausgewertet habe, ergibt sich, dass hinsichtlich der bei Ihnen festgestellten Prostataerkrankung eine Heilungsbewährung eingetreten ist. Hinsichtlich der Blasenerkrankung läuft die Heilungsbewährung bis 4/2017
In den letzten Jahren seit ihrer Erkrankung sind Rückfälle nicht aufgetreten, das Risiko eines Rückfalls ist erheblich reduziert, und ihr Gesundheitszustand hat sich stabilisiert (keine Rezidive oder Metastasen).
Die unmittelbar nach ihrer Erkrankung zusätzlich berücksichtigten Umstände liegen bei Ihnen nicht mehr vor und können nicht mehr Grundlage für den bisher festgestellten GdB sein.
Die neu hinzugekommene Beeinträchtigung "Zustand nach tiefer Venenthrombose, Lymphödem" wurde in dem Gesamt-GdB bereits berücksichtigt.
Ist dieser Bescheid so in Ordnung oder soll ich Widerspruch einlegen...
Viele Grüße aus dem Münsterland..