Wofür brauche ich so einen Ausweis?

  • Moin,


    also ich würde auch schon mal gefragt warum ich noch keinen Ausweis beantragt habe.
    Aber wofür brauche ich den?
    Nur um mal im Bus günstiger zu fahren oder im Zoo weniger zu zahlen?
    Kann ja sein , oder besser ist wohl so das man da Vorteile hat, aber :
    Worauf wirkt sich denn so ein Ausweis Negativ aus?
    Denn wo Licht ist, ist ja auch immer Schatten, oder?
    Und wenn ich mich dazu entschließe, wo beantragt man den denn?
    Ich weiß, ne Menge fragen, aber wenn nicht hier, wo soll ich die stellen!
    Schönen Tag noch, Michael

  • Der Ausweis mit einem GdB >50 bietet den Vorteil eines besonderen Kündigungsschutzes sowie den Anspruch auf fünf zuästzliche Urlaubstage im Jahr. Weiterhin gibt es einen Steuerfreibetrag der sich staffelt nach dem erhaltenen GdB. Früher waren es die Verorgungsämter wo man den Antrag stellen konnte. Hier bei uns sind es die Integrationsämter bei den größeren Kommunen.


    Guckst Du hier:


    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwj5vvrf9I7QAhVIchQKHcF6CkkQFggdMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.zbfs.bayern.de%2Fmenschen-behinderung%2Fausweis%2Fantrag%2F&usg=AFQjCNGVvF3dBnn1a8CGemCMr2peHFgTHg



    Gruß Wolfgang

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Hallo Michael,


    für mich war der wesentliche Grund der Kündigungsschutz.


    Im Moment habe ich einen Chef und Chefchef, die hinter mir stehen. Das kann sich von Heute auf Morgen ändern.


    Gruß
    Tom

    ;)

  • Hallo Michael


    Mit einem GDB ab 50% kannst du auch früher in Rente gehen, dann hast du mit 63 Jahren und 8 Monaten ( in deinem Fall ) keine Abzüge .


    MfG. Didi

  • Nachteilsausgleich - Grad der Behinderung (GdB)


    Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche


    Wählen Sie bitte Ihren Grad der Behinderung (GdB) aus. Sie erhalten dann eine Kurzübersicht über die wichtigsten Ihnen zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche.


    Jeder GdB schließt grundsätzlich die mit niedrigeren GdB´s verbundenen Rechte ein.


    GdB 30
    Gleichstellung möglich
    Steuerfreibetrag 310 €
    Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung
    Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste


    GdB 40
    Steuerfreibetrag 430 €


    GdB 50
    Schwerbehinderteneigenschaft
    Steuerfreibetrag 570 €
    Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
    Kündigungsschutz
    begleitende Hilfe im Arbeitsleben
    Freistellung von Mehrarbeit
    Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
    Schutz bei Wohnungskündigung
    Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60
    Altersrente mit 60 bzw. 63 ( näheres regelt der § 236a "Altersrente für Schwerbehinderte" im SGB (Sozialgesetzbuch) )
    Befreiung von der Wehrpflicht (weggefallen durch die Aussetzung der Wehrpflicht)
    Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung
    Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten
    Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
    Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924 €
    Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit: 2.100 €
    Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.200 €
    Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung)


    GdB 60
    Steuerfreibetrag 720 €
    Reduzierung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen


    GdB 70
    Steuerfreibetrag 890 €
    Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
    Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
    Erwerb der Bahn Card 50 zum halben Preis


    GdB 80
    Steuerfreibetrag 1.060 €
    Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
    Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €
    Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 4.500 €


    GdB 90
    Steuerfreibetrag 1.230 €
    Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €


    GdB 100
    Steuerfreibetrag 1.420 €
    Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 €
    Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung : 4.500 €
    Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen
    Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz

  • Vielen Dank für die antworten!
    Dann werde ich mal gleich in der kommenden Woche diesen Antrag fertig machen.
    Bin ja mal gespannt was passiert.


    Nur eines noch:
    Viele Vorteile, aber: Keine Nachteile??

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