Hallo allerseits,
wenn man vor dem Sozialgericht klagt und deshalb zum medizinischen Gutachten bestellt wurde, muss dieser Arzt in der Liste der zugelassenen Gutachter aufgeführt sein und muss er zertifiziert sein? Oder reicht es, wenn das Sozialgericht einen niedergelassenen Arzt dafür auswählt? Es gibt ja eine Liste in der die Gutachter alle namentlich und mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit aufgeführt sind. Zusätzlich ist ausgewiesen ob der Gutachter zertifiziert ist oder nicht.
Ich frage aus aktuellem Anlass und wäre für eine Antwort dankbar.
Viele Grüße
KarLa