Moin Moin
Allen hier im Forum wünsche ich noch ein gesundes neues Jahr.
Ich habe am 30.12.16 meinen Bescheid vom Versorgungsamt mit dem obigen Ergebnis bekommen.
Da ich hier auch schon viele Informationen bekommen habe werde ich dagegen auch Einspruch erheben.
Meine Frage ist : reicht es vormal Einspruch zu erheben oder muss ich es auch begründen ?
Habe mit den Behörden usw.keine Erfahrung und mir graut schon davor sich mit denen auseinander zu setzten.
Der Bescheid gilt für 5 Jahre.
Ich sag schon mal Danke und grüsse Euch ganz Herzlich.
Gruß Dieter