Prontosan C

  • Meine Lieben
    manchmal verzweifle ich am deutschen Gesundheitssystem :aergern: :aergern: :aergern:
    Ich musste mir anstelle Octanesept Prontosan C wegen der Verträglichkeit vom Hausarzt verschreiben lassen, was anstandslos über ein Kassenrezept gemacht wurde. Die Apotheke wollte sich eine Genehmigung von der IKK einholen, es wurde trotz gültigem Rezept abgelehnt. Ich solle doch ein Gesuch bei der IKK einreichen wegen Kostenübernahme. Habe ich auch getan. Heute kam dieses Antwortschreiben:
    "Bei Medizinprodukten entscheidet der Arzt anhand der Arzneimittel-Richtlinie (AMR) über die Verordnungsfähigkeit, der Apotheker darüber, ob er das verordnete Präparat abgeben darf. Die Krankenkassen mischen sich in diese Entscheidungsfindung nicht ein und genehmigen Verordnungen auch nicht. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne."
    Beide Apotheken haben immer auf die Genehmigung der IKK warten müssen, bevor sie mir die Hilfsmittel und Medikamente abgegeben haben. Sie hatten Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
    Langsam fühle ich mich ein wenig auf den Arm genommen!
    Gruss Krümelchen

    :rolli: Krümelchen
    Tetraplegikerin seit 1990, Mainz Pouch I seit 2007

  • Es gibt manch geheimnisvolles Ding zwischen Himmel und Erde.
    Und noch geheimnisvoller sind die Wege zwischen Krankenkasse, Arzt und Apotheker.....


    Du hast doch jetzt alles, was du brauchst !!
    Beim nächsten Besuch in der Apotheke legst Du das Schreiben der Krankenkasse vor
    und niemand mehr wird Dir die Ausgabe verweigern können.


    Gruß
    Eck:ecke: hard

  • lieber Eckhard
    es ist richtig, dass ich alles habe was ich brauche. In Zukunft kann mir mit diesem Schreiben die IKK nichts mehr verwehren, was meine Hausärztin verordnet! Aber verstehen muss ich das Ganze nicht oder?
    Gruss Krümelchen

    :rolli: Krümelchen
    Tetraplegikerin seit 1990, Mainz Pouch I seit 2007

  • Liebes Krümelchen,


    Prontosan C, ein Desinfektionsmittel der Fa.Braun gehört zu den Antiseptika, die die Kassen bei erforderlichem Intermittierendem Selbstkathereismus erstatten müssen. Das steht in der Liste des Gemeinsamen Bundesausschuss`. Diese Liste müsste die Apotheke eigentlich vorliegen haben.


    Liebe Grüße


    Hexe :tanzen:

  • rainer

    Hat das Thema geschlossen.