Pflegegrade und Begutachtung

  • Ab 1. Januar 2017 gilt ein neuer, deutlich weiter gefasster Pflegebedürftigkeitsbegriff. Fünf neue Pflegegrade ersetzen die bisherigen Pflegstufen.


    Weiterführende Informationen mit erläuternden Bildtafeln und Broschüren erhalten sie in unserem Lexikon: Pflegegrade Begutachtung