Dauer Bearbeitubgszeit Schwerbehindertenantrag

  • Hallo Gemeinde,


    da bei mir im März zwei Tumore bei einer TUR entfernt wurden, habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.

    Aus einer 28 Jahre zurückliegenden Tumorerkrankung habe ich noch einen Prozentsatz in Höhe von 30%.

    Der Antrag läuft nun bereits fast 4 Monate. Rückfragen meinerseits sind ausweichend beantwortet worden.

    Kann jemand sagen, wie lange so eine Antragsbearbeitung läuft?


    Für Informationen wäre ich dankbar.

    Viele Grüße

    Klaus

  • Nun Klaus,


    die Bearbeitungszeit schwankt sehr stark, je nachdem wie Stark die Vertragsärzte des Versorgungsamtes ausgelastet sind und wie lange sich die behandelnden Ärzte zeit lassen, mit den Zuschicken der Behandlungsunterlagen und Befunde.


    Wir haben Mitglieder, bei denen es ca. 6 Wochen gedauert hat - aber auch Bearbeitungszeiten von 4 Monaten ist keine Seltenheit.

    Im allgemeinen ist es besser, wenn man bei Antragstellung gleich die / den histologischen Befund mit einreicht, dadurch kann sich das Versorgungsamt dann das Anschreiben der Ärzte sparen (sofern es nur um eine Erkrankung geht).


    Auf jedemfall sollte der Antrag genehmigt werden und Dir eine Erhöhung des GDB auf 50 bis 60 zugesprochen werden, dies wird dann mit einer Heilungsbewährung gekoppelt, die 5 Jahre beträgt - nach den 5 Jahren wird dann eine Überprüfung von Amtswegen erfolgen.


    Gruss

    AndreasW

    22.06.2012 erste [lexicon='TUR-B'][/lexicon] apfelgrosser [lexicon='Tumor'][/lexicon] wurde soweit wie sichtbar entfernt
    03.07.2012 Tumorklassifikation:
    ICD-0: C67 M8130/21 G1 pTa pNx pMx l0 v0 Rx
    22.10.2012 zweite [lexicon='TUR-B'][/lexicon], diesmal ohne Befund
    16.12.2013 dritte [lexicon='TUR-B'][/lexicon], 5 rezidive wurden entfernt. high grad (rpTa)
    24.06.2016 vierte [lexicon='TUR-B'][/lexicon], ein [lexicon='rezidiv'][/lexicon] pTa G1

    „I am the master of my fate, I am the captain of my soul“

  • Lieber Andreas,


    vielen Dank auch für diese Antwort. Die Befunde hatte ich nur teilweise zur Hand. Habe aber letztens die Information erhalten, dass alles bei der Behörde nun vorliegt.

    Ich warte nochmal 2 Wochen ab, dann fahre ich da evtl. mal vorbei.


    Viele Grüße

    Klaus

  • Lieber Klaus,


    du hast ein Anrecht darauf, die OP-Berichte und die histologischen Befunde zu erhalten - dies würde ich immer in Anspruch nehmen und diese für "meine Unterlagen" von den Ärzten einfordern.

    22.06.2012 erste [lexicon='TUR-B'][/lexicon] apfelgrosser [lexicon='Tumor'][/lexicon] wurde soweit wie sichtbar entfernt
    03.07.2012 Tumorklassifikation:
    ICD-0: C67 M8130/21 G1 pTa pNx pMx l0 v0 Rx
    22.10.2012 zweite [lexicon='TUR-B'][/lexicon], diesmal ohne Befund
    16.12.2013 dritte [lexicon='TUR-B'][/lexicon], 5 rezidive wurden entfernt. high grad (rpTa)
    24.06.2016 vierte [lexicon='TUR-B'][/lexicon], ein [lexicon='rezidiv'][/lexicon] pTa G1

    „I am the master of my fate, I am the captain of my soul“

  • Der Antrag läuft nun bereits fast 4 Monate. Rückfragen meinerseits sind ausweichend beantwortet worden.


    Wie AndreasW schon sagte, ist die Bearbeitungsdauer von Komune zu Komune unterschiedlich.


    Du hast aber spätestens nach sechs Monaten einen rechtlichen Anspruch auf Entscheidung, erst Recht, wenn Du daraufhingewiesen hast. Amtsargumente, wie "wenig Personal", "Arbeitsüberlastung" oder "organisatorische Schwierigkeiten" zählen nicht. Mir hat man gerne erzählt, dass meine Unerlagen beim ärztlichen Prüfdienst (das ist amtsintern) liegen ... auch ein nicht geltendes Argument.


    Man kann Druck machen, indem man auf § 88 SGG (Sozialgerichtsgesetz) hinweist. Demnach ist nämlich nach spätestens sechs Monaten zu entscheiden. Da bei mir der Schwerbehindertenausweis wegen Zeitablauf während es seit über sechs Monaten laufenden Antragsverfahren ungültig wurde und keine neue Entscheidung getroffen wurde, hat man mir nach Klageandrohung einen vorläufigen, ein Jahr gültigen Ausweis mit den bisherigen % und Merkzeichen ausgestellt. Also es lohnt sich, am Ball zu bleiben.


    Theoretisch kann auch ein Eilrechtsschutz erzwungen werden, dafür sind die Hürden allerdings hoch.


    Nice day!

  • Hallo Klaus,

    Ich denke der Fehler liegt im Detail.

    Wurde ein Antrag auf Neufeststellung oder Verschlimmerung gestellt?

    Es wird bei dir um den vorhandenen GDB von 30 gehen. Da werden möglicherweise Ärzte angeschrieben. Dazu kommt die Urlaubszeit.

    Bin gespannt was Blasius dazu sagt.

    Hoffe es löst sich zu deiner Zufriedenheit.

    Gruss Ricka

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