Hallo allerseits,
kurze Frage:
kann man nach der Heilungsbewährung, wenn eine Tumorerkrankung und Rezidive vorlagen und danach keine Neubildungen auftraten, ein Teil- GdB beanspruchen? Teil-GdB deswegen, weil zuvor schon ein Gesamt- GdB von 30% anerkannt war.
Es kann doch nicht sein, dass man auf eine (Blasen) - Tumorerkrankung nach der Heilungsbewährung gar keinen Grad der Behinderung angerechnet bekommt?
Viele Grüße
Karin