Probleme mit dem Schwerbehindertenausweis

  • Hallo zusammen,


    ich habe letztes Jahr die Diagnose pTaG2 und etwas später auch noch pT1G3 erhalten. Nach einer BCG-Behandlung bin ich derzeit aber zumindest temporär sauber.

    Nun wollte ich meinen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen und schickte die Unterlagen an unser örtliches Sozialamt, die Antwort darauf war mehr als absonderlich.


    Der Sachbearbeiter ging auf die Diagnose Blasenkrebs überhaupt nicht ein, vielmehr sprach er nur von "Vernarbungen in der Harnblase" die er aber großzügigerweise so hoch einstufen würde das ich für 2 Jahre immerhin 50% bekommen würde.

    Ich legte sogleich Widerspruch dagegen ein, nur um jetzt einen noch seltsameren brief von denen zu erhalten....

    Das Sozialamt ist der Ansicht das die Gewebeabtragung die Entferung des Tumors bedeutet und damit nach den Vorgaben des VersMedV nicht mehr von Blasenkrebs gesprochen werden dürfte =O

    Stattdessen würde man nur noch von "Entfernung von Gewebsneubildung der Harnblase (Einzel-GdB 50)" sprechen und dafür gäbe es nur 2 Jahre Heilungsbewährung.


    Nun stimmt es zwar das ich dem Sozialamt auch eine Diagnose der letzten Resektion geschickt hatte, nach der aktuell die Blase sauber ist, wie wir aber alle wissen bedeutet das rein gar nichts denn die Rezidivrate ist sehr hoch und das Monster kann jederzeit zurückkommen.


    Nachdem ich aber hier immer wieder lese das man zumindest bei einem pT1G3 für 5 Jahre Heilungsbewährung bekommt, wundere ich mich doch ein wenig über das Verhalten des örtlichen Sozialamtes.

    Wäre es sinnvoll sich einen Anwalt zu nehmen oder habe ich irgendwas falsch gemacht?


    Ich meine es wäre ja toll wenn ich quasi vom Sozialamt gesundgeschrieben würde, nur fürchte ich das der Krebs das nicht so einfach hinnehmen wird :whistling:


    Gruß

    Tobi

  • Hallo Tobi61 (Tobi),


    Wo hast Du den so etwas gehört ? Heilbewährung größer 2 Jahre, also 5 Jahre gibt es ab pT2 und größer..


    Siehe auch: Anhaltspunkte f.d.ärztliche Gutachachtertätigkeit (Seite 91)


    Nach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eine Heilungsbewährung

    abzuwarten.

    GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren

    nach Entfernung des Tumors im Frühstadium unter

    Belassung der Harnblase (Ta-1 N0 M0, Grading G1) . . . . . . . . . 50


    Sollte innerhalb der 2 Jahre ein Rezidiv auftauchen kannst du immer noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.


    Gruß Rainer

  • AndreasW hatte mir diesbezüglich mal weitergeholfen. Ich bin der Meinung, bei einem entfernten pT1G3 steht dir eine Heilungsbewährung von 5 Jahren zu.


    Quelle: Betanet


    GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren nach Entfernung des Tumors im Frühstadium unter

    Belassung der Harnblase (Ta bis T1) N0 M0, Grading G1

    50

    GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren


    • nach Entfernung im Stadium Tis oder T1 (Grading ab G2)

    50

    pT1 G3 (09/2014) bezieht sich auf meinen Mann.|Nachresektion mit Mapping 11/2014 unter Hexvix: R0|02+05+08+11/2015+2016, 05+11/2017+2018+05/2019 Zystoskopie+Urinzytologie: keine Auffälligkeit

  • Hallo zusammen,

    unser Artikel hier ist ungenau. Hier ein Link zu den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, das ist quasi die Leitlinie für die Einstufung Link VMG Harnorgane

    dort steht aber auch T1G3 mit 5 Jahren Heilungsbewährung drin. Also Widerspruch einlegen, darauf beziehen und ganz wichtig Befund beilegen. Scheint, als ob der nicht angekommen ist, sondern nur der Ta - dann wären 2 Jahre ja ok.

    Lieben Gruß von Barbara

    Berliner (netzgestützte) Neoblase seit 4.9.2015 wegen BCG resistentem CIS, entdeckt 2014 durch NMP22 (IGEL beim Gyn)

    "Alles hat einen Zweck, selbst wenn es uns nur an das erinnert, was wir nicht tun sollten." Catherine Ryan Hyde

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