Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr die Diagnose pTaG2 und etwas später auch noch pT1G3 erhalten. Nach einer BCG-Behandlung bin ich derzeit aber zumindest temporär sauber.
Nun wollte ich meinen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen und schickte die Unterlagen an unser örtliches Sozialamt, die Antwort darauf war mehr als absonderlich.
Der Sachbearbeiter ging auf die Diagnose Blasenkrebs überhaupt nicht ein, vielmehr sprach er nur von "Vernarbungen in der Harnblase" die er aber großzügigerweise so hoch einstufen würde das ich für 2 Jahre immerhin 50% bekommen würde.
Ich legte sogleich Widerspruch dagegen ein, nur um jetzt einen noch seltsameren brief von denen zu erhalten....
Das Sozialamt ist der Ansicht das die Gewebeabtragung die Entferung des Tumors bedeutet und damit nach den Vorgaben des VersMedV nicht mehr von Blasenkrebs gesprochen werden dürfte
Stattdessen würde man nur noch von "Entfernung von Gewebsneubildung der Harnblase (Einzel-GdB 50)" sprechen und dafür gäbe es nur 2 Jahre Heilungsbewährung.
Nun stimmt es zwar das ich dem Sozialamt auch eine Diagnose der letzten Resektion geschickt hatte, nach der aktuell die Blase sauber ist, wie wir aber alle wissen bedeutet das rein gar nichts denn die Rezidivrate ist sehr hoch und das Monster kann jederzeit zurückkommen.
Nachdem ich aber hier immer wieder lese das man zumindest bei einem pT1G3 für 5 Jahre Heilungsbewährung bekommt, wundere ich mich doch ein wenig über das Verhalten des örtlichen Sozialamtes.
Wäre es sinnvoll sich einen Anwalt zu nehmen oder habe ich irgendwas falsch gemacht?
Ich meine es wäre ja toll wenn ich quasi vom Sozialamt gesundgeschrieben würde, nur fürchte ich das der Krebs das nicht so einfach hinnehmen wird
Gruß
Tobi