Wirksamkeit der Behinderung; einzureichende Unterlagen beim Arbeitgeber und beim Finanzamt

  • Hallo,


    ich habe am 01.11.2017 meinen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Heute ist der Bescheid gekommen: GdB 50% mit 5 Jahren Heilungsbewährung (Nachprüfungstermin: Dezember 2022) :)

    Gleichzeitig habe ich meinen Schwerbehindertenausweis erhalten, der bis Ende 2023 Gültigkeit hat.


    Meine Fragen:

    - Ab wann ist die Schwerbehinderung nun "wirksam"? Ab dem Datum des Antrags oder erst mit Datum des Bescheids?

    - Was muss ich dem Arbeitgeber vorlegen, um z.B. die zusätzlichen Urlaubstage zu bekommen? Reicht da eine Kopie des SB-Ausweises oder muss ich den kompletten Bescheid abgeben?

    - Gleiche Frage für die Steuererklärung, was muss ich da beim Finanzamt abliefern? Kann ich mit dem Antragsdatum 01.11.17 die Steuervorteile noch für 2017 geltend machen?


    Besten Dank für eure Antworten

    Josef

  • Moin Josef,

    die Gültigkeit ist ab Antragstellung zu betrachten. Der Ausweis sollte zur Vorlage beim Arbeitgeber ausreichen. Er hat es zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln. Der Bescheid hat zudem medizinische Details die dem AG nicht vorgelegt werden müssen. Dem Finanzamt habe ich den Ausweis vorgelegt und inzwischen ist der Freibetrag hinterlegt. Nachdem ich 2017 die unbefristete Früherkennung bekommen habe wird es nun auch dabei bleiben denke ich.

    05/2009 CIS, 02/2010 pT4 a, G 3, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis, 08/2018 Nephrektomie rechts


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Hallo JoHo , hallo Josef,


    ich habe damals nur die Kopie des Schwerbehindertenausweises der Gehaltsbuchhaltung

    geschickt, auch bei der Steuererklärung schickte ich nur die Kopie des Ausweises ---- das hat

    gereicht.


    LG Andreas

    10/2012 1. TUR-B mit Perforation des Blasendachs - 12/2012 2. TUR-B Nachresektion - 03.2013 3. TUR-B erstmals mit HEXVIX - Dazwischen 6. Instillation mit BCG --- nach 03/2013 volles Programm BCG

  • Hallo Josef,


    wie wolfgangm und schmittex schon richtig geschrieben haben, eine Kopie des Schwerbehindertenausweises ist in beiden Fällen (Arbeitgeber und Finanzamt) vollkommen ausreichend.

    Da der Bewilligungsbescheid auch Details zu deiner Erkrankung erhält, die weder dem Arbeitgeber noch dem Finanzamt etwas angehen, dürfen beide den Bewilligungsbescheid auch nicht "anfordern" oder auf eine Kopie bestehen.


    Also nur eine beidseitige Kopie des Scheckkartengroßen Ausweises - und mehr nicht.


    Gruß

    AndreasW

    22.06.2012 erste [lexicon='TUR-B'][/lexicon] apfelgrosser [lexicon='Tumor'][/lexicon] wurde soweit wie sichtbar entfernt
    03.07.2012 Tumorklassifikation:
    ICD-0: C67 M8130/21 G1 pTa pNx pMx l0 v0 Rx
    22.10.2012 zweite [lexicon='TUR-B'][/lexicon], diesmal ohne Befund
    16.12.2013 dritte [lexicon='TUR-B'][/lexicon], 5 rezidive wurden entfernt. high grad (rpTa)
    24.06.2016 vierte [lexicon='TUR-B'][/lexicon], ein [lexicon='rezidiv'][/lexicon] pTa G1

    „I am the master of my fate, I am the captain of my soul“

  • Hallo Wolfgang, Andreas, Andreas,


    danke für die schnellen Antworten, aber auf dem Schwerbehindertenausweises ist nur das Gültigkeitsende aufgedruckt, aber nicht der Gültigkeitsbeginn. Wie bekomme ich dann die Vergünstigungen schon für 2017, wenn das Antragsdatum nicht auf dem Ausweis steht und somit nicht beim Arbeitgeber bzw. dem Finanzamt ersichtlich ist?


    Gruss

    Josef

  • Josef, auf der Rückseite des Ausweises in der unteren Zeile:" Gültig ab:XXXXXX"

    05/2009 CIS, 02/2010 pT4 a, G 3, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis, 08/2018 Nephrektomie rechts


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

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