Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 19.06.2018 ( - L 3 U 129/13 - ) die Blasenkrebserkrankung eines Beschäftigten in der Gummiindustrie als Berufskrankheit anerkannt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2018
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
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