Zielgerichtet bei fortschreitendem Harnblasenkrebs

  • In bestimmten Fällen kann nach ersten erfolglosen Behandlungsversuchen womöglich eine zielgerichtete Therapie weiterhelfen.


    Wenn metastasierter oder nicht-operabler Blasenkrebs nach einer ersten platinhaltigen Chemotherapie wiederkehrt oder erst gar nicht auf die Behandlung anspricht, müssen die Ärzte zu anderen Mitteln greifen. Womöglich lohnt sich bei Patienten in dieser Situation eine zielgerichtete Therapie mit dem Tyrosinkinasehemmer Erdafitinib – und zwar bei Tumoren, die Veränderungen (Mutationen) im sogenannten Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor (FGFR) aufweisen. Das geht aus den Ergebnissen einer Studie vor, die anlässlich der Jahrestagung der Amerikanischen Gesellschaft für klinische Onkologie (ASCO) vorgestellt wurden.


    Zwar gibt es in der Zweittherapie bei Blasenkrebs andere Chemotherapieregime und auch eine neue Immuntherapie mit Checkpointblockern. Doch sprechen, wie sich in der jüngeren Vergangenheit gezeigt hat, nicht alle Patienten gut darauf an, weshalb weitere Therapieoptionen entwickelt werden müssen. In der jetzt vorgestellten Phase II-Studie erhielten 96 Patienten mit voranschreitendem metastasiertem bzw. inoperablem Blasenkrebs mehrere Zyklen zielgerichteter Therapie mit Erdafitinib. 80 Prozent von ihnen sprachen so gut auf die Therapie an, dass die Krankheit kontrolliert werden konnte, 42 Prozent zeigten sogar ein optimales Ansprechen. Es sprachen auch solche Patienten an, bei denen eine zuvor erfolgte Immuntherapie erfolglos geblieben war. Die zielgerichtete Therapie mit Erdafitinib erwies sich als weitgehend verträglich, die meisten Nebenwirkungen konnten gut mit entsprechenden Gegenmaßnahmen behandelt werden.


    Womöglich könne sich die zielgerichtete Therapie bei Patienten mit chemotherapieresistentem metastasiertem oder inoperablem Blasenkrebs als gute Behandlungsoption in der Zweitlinientherapie herausstellen, so die Einschätzung der Studienautoren. Dies müsse nun in weiteren Analysen zu Überlebensdaten bzw. einer Phase III-Studie überprüft werden.



    Mit Gehnehmigung:

    Quelle: ONKO-Internetportal in Kooperation mit der Deutschen Krebsgesellschaft