Hallo, bin mir nicht sicher, ob das der richtige Bereich ist, sorry falls nicht...
Ich gehe seit 2 Jahren regelmäßig zur Blasenspiegelung in eine urol. Praxis unter Vollnarkose, da es wegen einer kleinen Harnröhrenstruktur ohne Betäubung schmerzhaft ist. Es lief bisher auch alles prima bis mir die neue Anästhesistin letztes Mal sagte, dass ich eine Begleitperson zur Überwachung der ersten 24 h benötige. Ansonsten müsste ich die Spiegelungen künftig in einer Klinik durchführen lassen. Bisher habe ich mich von einem Taxi abholen lassen und hatte zu Hause keine Überwachung, was für mich vollkommen i.O. ist.
Ich fühle mich in der Praxis sehr gut aufgehoben und möchte dort bleiben. Mein Problem ist, dass ich alleinstehend bin und meine Bekannten arbeiten. Meine Verwandschaft ist weit weg. Habe daher folgende Fragen:
1. Kann ich die Ärzte irgendwie von Ihrer Haftung schriftlich befreien ? Der Urologe verneinte das, wisst ihr mehr ?
2. Reicht es, wenn ich eine Person für die 24 h Überwachung angebe, mich aber weiterhin ein Taxi abholt oder muss die Person mich
auch abholen ?
3. Wenn o.g. alles nicht gehen sollte, wie verhält sich das Ganze in einer Klinik ? Soweit ich weiß, darf man sich aus einer Klinik gegen den Willen der Ärzte selbst entlassen, wenn man dieses unterschreibt und ich habe das nach einer Schlitzung auch schon gemacht. Gibt es rechtl. Unterschiede zwischen einer Praxis und einer Klinik ?
Die Fragen sind vermutl. ziemlich schwer. Hoffe es kennt sich jemand aus.
Danke euch im Voraus.
Carsten