Narkose und Begleitperson rechtl. Fragen

  • Hallo, bin mir nicht sicher, ob das der richtige Bereich ist, sorry falls nicht...


    Ich gehe seit 2 Jahren regelmäßig zur Blasenspiegelung in eine urol. Praxis unter Vollnarkose, da es wegen einer kleinen Harnröhrenstruktur ohne Betäubung schmerzhaft ist. Es lief bisher auch alles prima bis mir die neue Anästhesistin letztes Mal sagte, dass ich eine Begleitperson zur Überwachung der ersten 24 h benötige. Ansonsten müsste ich die Spiegelungen künftig in einer Klinik durchführen lassen. Bisher habe ich mich von einem Taxi abholen lassen und hatte zu Hause keine Überwachung, was für mich vollkommen i.O. ist.


    Ich fühle mich in der Praxis sehr gut aufgehoben und möchte dort bleiben. Mein Problem ist, dass ich alleinstehend bin und meine Bekannten arbeiten. Meine Verwandschaft ist weit weg. Habe daher folgende Fragen:


    1. Kann ich die Ärzte irgendwie von Ihrer Haftung schriftlich befreien ? Der Urologe verneinte das, wisst ihr mehr ?


    2. Reicht es, wenn ich eine Person für die 24 h Überwachung angebe, mich aber weiterhin ein Taxi abholt oder muss die Person mich

    auch abholen ?


    3. Wenn o.g. alles nicht gehen sollte, wie verhält sich das Ganze in einer Klinik ? Soweit ich weiß, darf man sich aus einer Klinik gegen den Willen der Ärzte selbst entlassen, wenn man dieses unterschreibt und ich habe das nach einer Schlitzung auch schon gemacht. Gibt es rechtl. Unterschiede zwischen einer Praxis und einer Klinik ?


    Die Fragen sind vermutl. ziemlich schwer. Hoffe es kennt sich jemand aus.


    Danke euch im Voraus.


    Carsten

  • Moin Carsten, ich fürchte, da ist die Anästhesistin auf der sicheren Seite. Die Möglichkeiten von Nachwirkungen und ggfs nicht verfügbare Hilfestellung kann sich juristisch auswirken. Zu meiner Port Implantierung unter Vollnarkose wurde ich mit dem Taxi verbracht und auch die Abholung war so geregelt. Nach dem Eingriff wurde meine Frau angerufen und es gab den zwingenden Hinweis des Arztes auf eine Begleitperson neben dem Taxifahrer. Also kam meine Frau mit.


    Gruß Wolfgang

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Hallo Carsten - Kalle


    das ist versicherungstechnisch so geregelt.

    Nach einem unter Vollnarkose durchgeführten Eingriff kam ich in einer Klinik in

    die sog. "Tagesklinik", wo ich richtig wach wurde.

    Die Klinik bestand auf Abholung durch eine Betreuungsperson,

    die nach mir schaut. Diese Person musste mich persönlich aus

    der "Tagesklinik" abholen, ansonsten stationär. Das ist aber schon

    fast zwei Jahre her.... und es ist Usos...


    LG Andreas

    10/2012 1. TUR-B mit Perforation des Blasendachs - 12/2012 2. TUR-B Nachresektion - 03.2013 3. TUR-B erstmals mit HEXVIX - Dazwischen 6. Instillation mit BCG --- nach 03/2013 volles Programm BCG

  • Hi Kalle,

    ja , das ist Usus. Selbst nach meiner ersten MRT vor mehreren Jahren, wo ich noch Angst vor der Röhre hatte und mir ein Beruhigungsmittel injiziert wurde,

    musste ich von meiner Frau abgeholt werden, obwohl ich selbst eigentlich keine Einschränkung spürte.

    Harald

    Zystektomie 05/2013 pT3a pN0 (0/25) G3 R0 L1 V0 mit Anlage Ileum-conduit. 09/2013 Einlage beidseits Schienen. Rezidiv 01/2014. 3 Zyklen Chemo. Seither rechts Schiene

  • Hallo Carsten,

    ja das ist so richtig. Du mußt abgeholt werden.Und es muss eine erwachsene Person 24 Std bei dir sein.

    War bei meinen Zahnimplataten so und sogar bei der Augenop ( grauer Star ) da war die Sedierung nur 15 Min.

    Es kann passieren, dass du aufgrund der Narkose auf dem Weg oder in der Wohnung fällst. Auch, dass du schläfst und

    Fieber bekommst, erbrichst oder oder oder....wir haben wahrscheinlich keine Ahnung, was schon alles nach einem ambulanten Eingriff passiert ist.

    Es gibt keinen Unterschied zwischen Klinik und Praxis. Die Klinik kann dich ja nicht zwingen zu bleiben und die Praxis will dich nicht behalten,

    hat aber Fürsorgepflicht wie das KH. Deshalb im KH unterschreiben auf eigene Verantwortung und in der Praxis bestätigen, dass du für 24 Std. betreut

    und versorgt wirst.

    Also zwei verschiedene Situationen, für die selbe Sache/Risiko.

    Also ich würde an deiner Stelle schon nach einer gangbaren Lösung schauen.

    Gruß Ricka

  • Danke für eure Antworten. Werde wohl oder über mal einen Kumpel fragen müssen. Der müsste dann extra einen Tag Urlaub dafür einreichen. Das wird ein Problem.


    Hat noch jemand eine Idee ?

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