Die oftmals vermeintlich Arbeitsplatzgarantie ist eben keine Sicherheit.
WAZ, heutige (17.05.2019) Ausgabe:
"BAG: Keine Garantie auf Arbeitsplatz für Schwerbehinderte
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat eine Grundsatzentscheidung über die Rechte von Menschen mit schwerer Behinderung gefällt. Aus Sicht der Richter gibt es für sie keine Beschäftigungsgarantie bei betrieblichen Umstrukturierungen. „Der Arbeitgeber kann eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch eine Organisationsänderung entfallen lässt“, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter in einem Fall aus NRW (6 AZR 329/18). Ob der gesetzliche Beschäftigungsanspruch von Schwerbehinderten greife, machten die Richter davon abhängig, ob es eine geeignete Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen freien Arbeitsplatz bei dem Arbeitgeber gibt. dpa"
Wolfgang