Krankengeld läuft aus, wie weiter?

  • Hallo

    Mein Mann ist nun seit dem 13.11.18

    arbeitsunfähig erkrankt.

    Der MDK schätzt die Arbeitsfähigkeit gegenwärtig als erheblich gefährdet ein.

    Möchten das wir einen Rehaantrag an der Rentenversicherung oder Erwerbminderungsrente stellen.

    Mein Mann würde regulär am 1.12.20 in die Rente gehen.Also mit 63 und 11 Monaten.

    Wie können wir weiter vorgehen?

    Mein Mann ist auch noch voll in Behandlung mit Immuntherapie.

    Die Frist für Krankengeld....so schreiben sie,würde nur noch 10 Wochen bezahlt.

    Vielen Dank im voraus an Euch

  • Sorry Lilly, die Krankengeldzahlung endet nach meinem Wissenstand nach 78 Wochen. Sprich 18 Monaten. Nun sind es im Falle Deines Mannes gerade einmal gut sieben Monate. Ich würde an eurer Stelle versuchen, diese Leistung der Krankenkasse weiterhin in Anspruch zu nehmen um nicht vorzeitig auf Rentenansprüche zu verzichten. Es wäre gut, wenn ihr den VDK oder SvD ins Boot nehmen könnte



    Gruß Wolfgang

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • wolfgangm hat mit 78 Wochen Recht, das gilt aber nur innerhalb von 3 Jahren. Dabei muß man nicht an einem Stück krankgeschrieben sein..

    Aber !

    Grundsätzlich sollen im Sozialversicherungsrecht die Rentenzahlungen den Vorrang vor Krankengeldleistungen haben, weil es primär Aufgabe der Rentenversicherung ist, bei einer dauerhafter Erwerbsminderung mit Rentenleistungen einzutreten.

    Deswegen kann die Krankenkasse Deinen Mann auch nach § 51 SGB aufgeben einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen, wenn aufgrund eines ärztlichen Gutachtens die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ich gehe davon aus, dass das erste Schreiben der Krankenkasse eine solche Aufforderung gewesen ist.


    Die Gefahr eines solchen Antrages ist in der Tat, dass die Rentenversicherung den Antrag auf die Reha Maßnahme ablehnt, weil nach den ärztlichen Unterlagen eine vollständige Erwerbsminderung bereits eingetreten ist und selbst durch eine Reha Maßnahme nicht mehr positiv beeinflusst werden kann.

    Ebenso könnte der Reha Antrag auch nachträglich noch als Rentenantrag umgedeutet werden, wenn eine Rehabilitation durchgeführt, aber nicht erfolgreich gewesen sein sollte.


    Du mußt versuchen so lange wie möglich Krankengeld oder auch Arbeitslosengeld I zu beziehen um sich nicht auf diese Art und Weise zu einem Rentenantrag zwingen lassen.


    Die Frage ist jetzt, wird Dein Mann wieder arbeitsfähig sein oder nicht ?

    Ich würde einen Reha Antrag stellen, vorausgesetzt der Arzt befürwortet das weil er der Meinung ist das Dein Mann danach wieder arbeitsfähig sein wird. Das schindet zumindest Zeit (Antragstellung / Genehmigung / Reha selbst) und Krankengeld wird zumindest noch 2-3 Monate weiter gezahlt. Bescheinigt dann die Kur die Arbeitsfähigkeit muß dein Mann wieder zur Arbeitsstelle, wenn nicht bleibt nur der Weg in die Erwerbsminderungsrente und dann später in die Regelrente.


    Gruß Rainer

  • Also nach einem Gutachten des MDK ist die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet. die Kasse kann Deinen Mann nicht auffordern einen Rentenantrag zu stellen.


    Statt dessen fordert sie ihn auf innerhalb von 10 Wochen einen Reha Antrag zu stellen. Der RV Träger prüft darauf hin, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine Kur wiederhergestellt werden kann oder verbessert werden kann, um weiter einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.


    Wenn dies nicht der Fall ist, wandelt die RV den Rehanantrag in einen Rentenantrag um. Dann wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente geprüft. Die Krankengeldzahlung endet dann und das bisher gezahlte Krankengeld wird für den zurückliegenden Zeitraum mit der Rentennachzahlung verrechnet.


    Wenn ihr diesen Antrag nicht stellt wird die Krankengeldzahlung eingestellt und erst wieder aufgenommen, wenn der Antrag vorliegt. Das einzige was ihr machen könnt ist, den Antrag so spät wie es geht zu stellen. Bitte darauf achten: Den Antrag bei der Kasse zu stellen. Sonst gibt es immer Probleme und die stellen das Krankengeld ein.


    Widersprüche gegen diese Aufforderung haben eigentlich keine Chance. Erstens gibt es keine aufschiebende Wirkung und zweitens handelt die Kasse nur nach einem ärztlichen Gutachten und dagegen können eigentlich nur Ärzte widersprechen. Ausserdem entscheidet ja auch nur der RV Träger abschliessend.

  • Hallo Lilly,


    Mir wurde im Juli 2016 die Blase entfernt und ich war bis Ende 2016 arbeitsunfähig. Danach kam das Hamburger Modell und im März 2017 versuchte ich wieder in Vollzeit zu arbeiten.


    Es ging nicht mehr in Vollzeit zu arbeiten, bin immer wieder ausgefallen, und die Unternehmensleitung hat mir ein Abfindungsangebot gemacht. Habe das in Anspruch genommen. Hatte einfach die Schnauze voll.


    Weil ich aufgrund anderer Erkrankungen ohnehin schon vor der Krebserkrankung schwerbehindert war, habe ich dann im April 2018 die Erwerbsminderungsrente beantragt, die mir im Juli 2018 als volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Der Blasenkrebs alleine hat in meinem Fall die Erwerbsminderungsrente lt. Gutachten übrigens nicht begründet.


    Wie schon vorher hier erwähnt wurde hat man 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse kann natürlich versuchen, das man an einer Reha-Maßnahme teilnimmt um die Arbeitsfähigkeit zu erreichen, oder das man einen Rentenantrag stellt.


    Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist zwar nur halb so hoch wie mein letztes Nettoeinkommen als Arbeitnehmer, aber ich bekomme noch eine Betriebsrente. So kommen wir einigermaßen über die Runden.

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