Dauerrezepte

  • meine Lieben
    letztes Jahr hatte ich die Vereinbarung mit der IKK für 7 Monate, nach Vorlage der Lieferscheine für Hilfsmittel/Medikamente eine Fahrkostenpauschale im Monat von Euro 350 erstattet zu bekommen. Dafür musste die IKK sonst keine Kosten übernehmen. Nun muss ich neu für dieses Jahr ein Dauerrezept vorlegen um die Fahrkostenpauschale erstattet zubekommen. Muss in Deutschland auf einem Dauerrezept der Jahresverbrauch draufstehen und wie verbindlich wäre dieser? In der Schweiz bekomme ich ein Dauerrezept, und das berechtigt mich dann für ein Jahr nach Bedarf die benötigte Menge zu beziehen. Da mein Pouch immer noch zwischendurch mehr als inkontinent ist, habe ich Tage und Wochen mit einem absolut maximalem Materialverbrauch. Meine Hausärztin will natürlich keine Mengen draufschreiben, um ihr Budget nicht unnötig zu belasten, was verständlich ist. Dazu kommt, dass es nicht immer einfach ist, Schweizer Medikamente / Hilfsmittel einfach zu übernehmen. In Deutschland heissen viele Sachen anders, oder es gibt die Sachen in der Form nicht.
    Gruss Krümelchen

    :rolli: Krümelchen
    Tetraplegikerin seit 1990, Mainz Pouch I seit 2007

  • Hallo liebes Krümelchen,


    ich weiß nicht, wie das bei Deiner IKK ist, aber eins weiß ich wohl:
    diese Hilfsmittel belasten das Budget des Hausarztes nicht, so zumindest die Auskunft meines Hausarztes.
    Wir sind allerdings KV Westfalen-Lippe, Du KV Nordrhein.
    So leid es mir tut, aber Du wirst Dich erneut mit Deiner IKK auseinandersetzen müssen. :schluchtzen:


    Trotzdem schönes Wochenende :streicheln:


    Hexe :tanzen:

  • rainer

    Hat das Thema geschlossen.