Schwerbehinderung 60% bei geplanter Neoblase

  • Hallo zusammen!


    Bei mit wurde im Dezember 2019 bei der TURB ein Harnblasenkarzinom T2 festgestellt.

    Zur Zeit neoadjuvante Chemotherapie, Zystektomie mit Neoblase für Anfang Mai geplant.


    Habe den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, nach nur 1 (!) Tag Bearbeitung (hatte alle Unterlagen beigelegt) erging der Bescheid auf 60%, rückwirkend ab 12 2019. Widerspruchsfrist 1 Monat. Das ist wohl formal korrekt, denn eine Neoblase habe ich ja noch nicht.


    Meine Frage:

    Nach Neoblase steht mir, gemäß Euren Informationen, eine Behinderung von 80% zu. Muß ich, um diese dann ab Mai zu erhalten, jetzt Widerspruch einlegen oder reicht es, wenn ich den Antrag auf 80% im Mai stelle? Ich möchte keine Fristen versäumen.


    Im übrigen vielen Dank für die umfangreichen Informationen, es ist wirklich ein geniales Forum!


    Liebe Grüße, Fritz

  • Derzeit musst Du nicht aktiv werden. Der Bescheid ist gemäß den aktuellen Gegebenheiten angemessen. Nach der Zystektomie wirst Du einen Verschlechterungsantrag stellen und dieser wird dann zu einer Neufestsetzung des GdB führen.


    Gruß, Wolfgang

    05/2009 CIS, 02/2010 pT4 a, G 3, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis, 08/2018 Nephrektomie rechts


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"