Kann ich aufgrund des histologischen Befundes einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

  • Guten Tag!

    Ich bin noch relativ neu hier und habe mich mit meinem Problem schon an anderer Stelle vorgestellt.

    In meinem Fall ist der histologische Befund pT1 G3 und werde am 18.März2020 ein Urostoma erhalten

    Irgendwo habe ich hier im Forum gelesen, dass man einen SchwerbehindertenAusweis schon vorher beantragen kann und sollte (?).

    Für mich wäre auch der Behindertenschlüssel für öffentliche Toiletten sehr interessant, weil ich sehr oft plötzlich M U S S. Den kann ich aber auch erst beantragen, wenn ein Behinderung anerkannt ist.

    Ich habe derzeit wegen bleibendem Schaden an der Wirbelsäule (Gleitwirbel unten, Bandscheibenvorfall) schon 40% vor Jahren erhalten .

    Nun wollte ich einen Antrag stellen. Da wurde ich aber an einer Stelle gefragt, welchen Behinderungsgrad ich mir vorstelle. Da habe ich dann gepasst. Was sollte ich denn da eintragen?

    Das sind vielleicht Fragen....

    Was soll ich denn für einen "gewünschten" Behinderungsgrad angeben?

  • Hallo @chrissi_1 ,

    schau mal hier

    diesen Link in unserem Forum:



    Unter Broschüren findest du noch mehr Artikel zu diesem Thema.


    LG Gabi

    01/2013 TUR B, pT2a,G3

    03/2013 radikale Zystektomie mit Pouchanlage, Nephrektomie li., pT4a,V1,L1,Pn1,R1,G3,pN0(0/7)

    05-08/2013 Chemotherapie Gem/Cis

    "Die Hoffnung ist der Regenbogen über den herabstürzenden Bach des Lebens"

  • Mahlzeit @chrissi_1 ,

    das wäre ja schön, ich vermute das ich nächste Woche einen Unfall baue und beantrage jetzt schon mal einen Schwerbehindertenausweis, so vorsichtshalber, man weiß ja nie was kommt zu 100%.

    Nein @chrissi_1 , vorab geht da rein gar nichts. Den Ausweis kannst wirst du erst nach der Operation beantragen können. Dieser gilt dann zum Zeitpunkt der Antragstellung. Und eine Frage.. wo hast du das gelesen ? hier doch sicherlich nicht !

    Gruß Rainer

  • OK, danke. Ich hatte gestern einen s e h r langen Thread von einem "Wolfgang" verfolgt und gelesen und meinte an irgendeiner Stelle das mit dem "histiologischen Befund" gelesen, d.h. dass der auch schon reichen würde. Aber ich kann diesen besagten Thread nicht mehr finden.

    Aber ist ja auch egal, Deine Antwort ist klar.

  • Es ist relativ einfach denke ich. Erst wenn die OP hinter Dir liegt und der pathologische Befund nach der Zystektomie vorliegt wird der Antrag auf die Schwerbehinderung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt ist klar wie das Tumorstadium letztlich festgestellt worden ist und welche Art der Harnableitung Dir verpasst werden könnte. Für den Fall, dass eine Chemotherapie notwendig werden sollte spielt auch das bei der Festsetzung des GdB (Grad der Behinderung) eine Rolle. Es kommt immer zu einer Gesamtbewertung und nicht zu einer Addition mit bereits vorhandenen Festsetzungen. In jedem Fall sollst Du dir den Befund aushändigen lassen und bei der Antragstellung ggfs vom Sozialdienst im Krankenhaus helfen lassen. Ich gehe davon aus, dass bei einer radikalen Zystektomie ein GdB zwischen 80 und 100 zuerkannt und nach fünf Jahren überprüft und ggfs angepasst wird. GdB 100 = 1420,00 € Steuerfteibetrag, 3000 Fahrtkilometer pauschal bei der Steuererklärung. Ermäßigung bei kulturellen Veranstaltungen oder Kurtaxe.


    Gruß, wolfgangm

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

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