Kritik am Patientendaten-Schutzgesetz

  • Erzeugt am : 31. Mai 2020

    Uhrzeit : 22:00

    Von : Blasenkrebs Online-Selbsthilfegruppe

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    Titel : Kritik am Patientendaten-Schutzgesetz

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    Inhalt :

    Das geplante Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hat viele Kritiker: Der Bundesdatenschützer, die Ärzteverbände wie etwa der Marburger Bund oder die Freie Ärzteschaft, die Opposition im Bundestag oder der Chaos Computer Club monieren beispielsweise mangelnden Datenschutz oder vermissen den konkreten Nutzen für die Patienten.

    Die Freie Ärzteschaft (FÄ) sieht einen weiteren Hauptkritikpunkt am PDSG in der nicht vorhandenen Praktikabilität für die medizinische Versorgung. „Die geplanten hochkomplexen digitalen Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept behindern massiv den Workflow in den Praxen und Kliniken”, sagte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder am Mittwoch in Hamburg.

    FÄ: „ePA raubt nur Zeit und sorgt für Unsicherheit”
    „Zeit- und Kostenaufwände steigen deutlich – das werden die Arztpraxen und die Patienten spüren. Profitieren werden nur IT-Konzerne und eventuell Krankenkassen, die sich den indirekten Zugriff auf die gesamten ausführlichen Krankheitsdaten erhoffen”, betont Lüder. Datenschützer und Ärzte kritisieren außerdem, dass die Gesetze von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung stehen. Die dort festgelegten rechtlichen Voraussetzungen für die sensibelsten Daten der Bevölkerung werden nach Meinung vieler Sachverständiger nicht annähernd erfüllt.

    Eingeführt werden sollen die ePA, das elektronische Rezept, die elektronische Überweisung, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der elektronische Notfalldatensatz. Ärztinnen und Ärzte, die bis Mitte 2021 nicht mit der ePA arbeiten, werden dann mit erneuten Strafzahlungen zur Kasse gebeten.

    „Dabei nützt die ePA bei der Patientenbehandlung nicht, sondern raubt nur Zeit und sorgt für Unsicherheit”, erläutert die FÄ-Vizevorsitzende. „Da die Versicherten selbst Dokumente löschen können, ist die Akte unvollständig, aus medizinischer Sicht unzuverlässig und juristisch betrachtet für Ärzte unbrauchbar.”

    MB fordert vollen Zugriff des öffentlichen Gesundheitsdienstes
    Der Marburger Bund (MB) begrüßt in einer Mitteilung zwar grundsätzlich, dass die Bundesregierung mit dem PDSG die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben will – gerade bei der ePA sieht der Ärzteverband aber ebenfalls Nachbesserungsbedarf: So ist es für den MB „nicht verständlich, warum im PDSG explizit eine wesentliche Säule der Gesundheitsversorgung, der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD), keinen vollen Zugriff zur elektronischen Patientenakte (ePA) bekommen soll.” „Der Gesetzgeber muss hier mutiger in der rechtlichen Rahmengestaltung sein und den Ärztinnen und Ärzten im ÖGD die gleichen Möglichkeiten bieten wie denen im stationären und ambulanten Bereich“, stellte PD Peter Bobbert, MB-Bundesvorstandsmitglied fest.

    Spielraum für mehr Mut sieht der MB zudem bei der Gestaltung der vorgesehenen Möglichkeit für Versicherte, ihre Daten auf der ePA zukünftig freiwillig der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung zu stellen. Um die Akzeptanz unter allen Versicherten für die Datenanalyse zu erreichen, sollte mutiger über individuelle Einwilligungsmodelle zur Datenspende gedacht werden. Vorbild hierfür könnten Überlegungen des Deutschen Ethikrates und der Ethikkommission sein.

    Der MB kritisiert auch die Bestimmung, dass Versicherte die Inhalte ihrer ePA an die Krankenkassen übermitteln können, wenn sie zum Beispiel kassenspezifische Angebote nutzen wollen. „Gesetzliche und private Krankenversicherungen dürfen weder heute noch in Zukunft von ihren Versicherten verlangen oder ihre Versicherten dazu animieren, Krankheitsdaten preiszugeben, indem sie beispielsweise als Gegenleistung finanzielle Vorteile oder eine verbesserte individuelle medizinische Versorgung versprechen. Ein solches Verwendungs- und Weitergabeverbot muss uneingeschränkt gelten“, forderte Bobbert.

    Kritik an e-Rezept und Notfalldatensatz
    Auch das e-Rezept ist für die FÄ inakzeptabel. Hierbei bekommt der Versicherte entweder einen Zugangscode auf sein Handy oder einen sogenannten Token auf Papier, sämtliche Informationen werden auf zentralen Servern gespeichert. Der Patient könne nicht mehr nachprüfen, was der Arzt tatsächlich verordnet hat, Missverständnisse würden erst in der Apotheke sichtbar, heißt es in einer FÄ-Mitteilung. „Zudem werden ältere Menschen ohne Handy, Menschen mit geringen Sprachkenntnissen oder mit Handicaps bei der ePA wie auch beim e-Rezept eindeutig diskriminiert”, kritisiert Lüder.

    Geradezu irrwitzige Wege geht die Einführung des elektronischen Notfalldatensatzes. Die FÄ-Vize erläutert: „In Tests dauerte die Erstausstellung 20 bis 30 Minuten – welcher Arzt hat die Zeit dafür übrig? Diese Zeit geht nämlich der tatsächlichen Behandlung und zuwendungsintensiven Medizin verloren. Der Gesetzgeber maßt sich an, völlig praxisferne und unsichere Regelungen zu treffen, die tief in die Abläufe in den Arztpraxen eingreifen, noch mehr Bürokratie schaffen und von denen weder Ärzte noch Patienten profitieren. Im Gegenteil, das Ganze schadet der medizinischen Versorgung extrem.”
    (red/ja)

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    05/2009 CIS, 02/2010 pT4 a, G 3, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis, 08/2018 Nephrektomie rechts


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • wolfgangm

    Hat das Thema freigeschaltet.