Gibt es Urteile zum GdB nach Zystektomie (Blasenkrebs T3) mit vielen Neben-Nebenbehinderungen? Nur GdB 30 ?

  • Hallo,

    bei mir wurde 2014 mit 51 Jahren die Blase (mit Prostata und Samenblase) entfernt. Ich hatte gut 5 Jahre eine Heilungsbewährung mit 100%.

    Nun wollen die mich auf nur GdB 30 (wegen anerkannter Inkontinenz und Impotenz) zurückstufen (weil keine Metastasen aufgetreten sind).

    Außer den anerkannten Behinderung habe ich aber noch die metabolische Acidose. Wegen der notwendigen täglichen Behandlung mit Nephrotrans habe ich schon seit 3 Jahren einen Nierenstein, der bei Koliken wegen der Neoblase ja nur mit komplizierter offener Operation anstatt transuretal behandelt werden könnte. Wegen Marcumar bin ich aber Bluter (GdB 10; anerkannt).
    Außerdem muss ich wegen täglich 3x Durchfall (eigentlich GdB 20-30) täglich, ebenfalls lebenslänglich das Medikament Colestyramin nehmen, das ja starke Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten hat.

    Zusätzlich habe habe ich noch einen unerfüllten Kinderwunsch (eigentlich GdB20) und psychische Belastungen und depressive Verstimmung (GdB 20; anerkannt).


    Die lassen bei Berechnung des Gesamt-GdB alle Nebenbehinderung wegfallen, weil sie die nicht in Beziehung zu ein und derselben Grunderkrankung setzen.
    Das kann doch nicht sein? Beim Verlust eines Beines kann man ja auch nicht bestimmen: Fuß=20 GdB und Knie= 30 GdB also gesamt nur GdB 30 !?!


    Den bisherigen Bericht des Urologen konnte ich nicht bekommen. Ich werde einen weiteren Befund anfordern, der die Zusammenhänge bestätigt.

    Was kann ich sonst noch tun.

    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Hallo berti57 ,


    zuerst einmal willkommen im Forum und herzlichen Glückwunsch zu fast 6 Jahren ohne Krebs.


    Die beste, schnellste und kostengünstige Auskunft bekommst Du vom VDK. Hier wurde mir auch geholfen, man muss Mitglied werden.


    Viel Erfolg

    VG Birgit

  • Guten Morgen berti57

    begrüße dich im allerbesten Blasenforum recht herzlich.

    Nun du brauchst als 1. alle letzten Befunde der Ärzte. Wenn nötig müssen alle eine Stellungnahme abgeben.

    Addieren läßt sich der Grad der Behinderung nicht. Da kämen manche Menschen leider oft auf mehrere 100%

    Nein, es wird ein gesamtes Krankenbild des Betreffenden erstellt, aus dem sich dann ein Grad der Behinderung bildet.

    Zunächst ist es ganz wichtig, sofort Widerspruch einzulegen. Wenn Du Hilfe brauchst geh zum VDK wie Birgit 51 dir schon schrieb.

    Wenn du es selbst erledigen kannst, unter dem Menüpunkt Broschüren: Recht auf Schwerbehindertenausweis

    hier ist ein Widerspruch hinterlegt den du dir herunterladen kannst.

    Denke es wird sich spätestens morgen unser Moderator Blasius melden und dir raten.

    Schönen Sonntag, Ricka

  • Hallo berti57 ,


    herzlich Willkommen in unserem Forum, dem besten seiner Art.


    Unerfüllter Kinderwunsch führt in deinem Alter (sorry!) nicht zu einer Feststellung der Schwerbehinderung. Auch nicht zum Zeitpunkt der Zystektomie.


    Ansonsten kann ich dir auch nur den VdK empfehlen. Aufaddiert wird nicht (wie die anderen schon geschrieben haben). Da wäre meine Mutter auf einen GdB von über 300 gekommen.



    Liebe Grüße


    Christina

    Ich habe für meine Mutter geschrieben, bei der im Jahr 2008 Blasenkrebs diagnostiziert wurde. Am 10.01.2015 ist sie im Alter von 80 Jahren daran verstorben.

  • Allein die durch den Organverlust eingetretenen Einschränkungen sollten einen GdB 50 > X rechtfertigen. Neben dem leicht ironischen Hinweis auf den Kinderwunsch ist die erektyle Dysfunktion schon eine ernstzunehmende Belastung. Psychisch wie auch physisch. Die anhaltende Inkontinenz und die Acidose machen das Leben mit normaler Teilhabe nicht unbedingt leichter. Also, wie meine Vorschreiberinnen bereits fundiert untermauert haben sollte unbedingt und sofort Widerspruch eingelegt werden.


    Gruß, wolfgang

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Gerade die erektyle Dysfunktion ist eine erhebliche psychische wie physische Belastung des Patienten. Hier solltest du dir ein ärztliches Attest deines Urologens ausstellen lassen, daß diese nicht unerhebliche Beeinträchtigung bescheinigt.

    Bei mir kam so ein Attest (Verkürzung der Scheide und damit einhergehende Beeinträchtigung) tatsächlich zum Tragen, welches von meiner Gynäkologin ausgestellt wurde.

    Die metabolische Azidose wurde nicht berücksichtigt, ansonsten erkannte man die weiteren Erkrankungen, die vorübergehend für 5 Jahre bis zur Heilungsbewährung von 100 % führten, weiterhin an.

    Durch Widerspruch mit Hilfe vom VDK konnte ich die geplanten 50% abwenden und erreichte einen GdB von 80% auf Dauer.


    Wichtig sind tatsächlich die seit der Operation neu entstandenen Folgeerkrankungen und Belastungen sowohl psychisch als auch physisch.


    LG Gabi

    01/2013 TUR B, pT2a,G3

    03/2013 radikale Zystektomie mit Pouchanlage, Nephrektomie li., pT4a,V1,L1,Pn1,R1,G3,pN0(0/7)

    05-08/2013 Chemotherapie Gem/Cis

    "Die Hoffnung ist der Regenbogen über den herabstürzenden Bach des Lebens"

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