Antrag zur Kfz-Hilfe

  • Liebe Forummitglieder,


    hier mal ein ganz kleines Beispiel für die Bürokratie der Ämter.


    Ich hatte beim Integrationsamt einen Antrag auf Zuschuss zur Anschaffung eines PKW's ( in meinem Fall einen Gebrauchtwagen) gestellt. Die Voraussetzungen dafür erfülle ich meiner Meinung nach. Dann habe ich diesen Antrag mit vielen, vielen Anlagen versehen und als Einschreiben abgeschickt. Heute bekam ich eine Art Ablehnung mit der Begründung:


    "Die Prüfung Ihres Antrages hat ergeben, dass Sie nicht zum Personenkreis der im Rahmen der Kfz-Hilfe durch das Integrationsamt förderfähigen schwerbehinderten Menschen gehören."


    Ich war sehr erstaunt. Diese Begründung erklärt ja meiner Meinung nicht die Ablehnung. Ich habe einen Grad der Schwerbehinderung von 100, einen unbefristeten Arbeitsvertrag und kann wegen einer Blasenschwäche eben nicht die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Der Zuschuss ist gestaffelt nach Einkommen. Bei der Höhe meines Krankengeldes hätte mir prozentual ein Zuschuss gewährt werden können.


    Allerdings haben sie den Antrag an die Rentenversicherung weitergeleitet. Das aber bedeutet auch wieder, dass viel Zeit vergehen wird. Mich nervt das ehrlich gesagt ganz schön. Auch weil heute am Freitag Nachmittag keiner mehr im Integrationsamt ans Telefon geht. Ab Montag werde ich mich dann mal informieren und in Erfahrung bringen, was sie nun genau meinen mit diesem ominösen Satz. Ich kann damit, so wie er da steht, jedenfalls nichts anfangen.


    Was sind denn eure Erfahrungen mit Inegrationsämtern?


    Viele Grüße von einer ein wenig irritierten

    Ines

  • Moin Ines, meine Erfahrungen sind überschaubar und erstrecken sich auf die damalige Ausgestaltung meines Arbeitsplatzes. Diese Leistungen kamen natürlich meinem Arbeitgeber in Form von Euro zugute aber das war okay. Von einem Zuschuss für den Kauf eines Autos habe ich bisher nichts gehört. Übrigens, den GdB 100 unbefristet habe ich auch.


    Gruß wolfgangm

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Hallo Ines,

    Das Integrationsamt ist für Selbständige und Beamte zuständig.

    Für versicherungspflichtige Arbeitnemer ist der Rentenversicherungsträger zuständig.

    Insofern ist die Weiterleitung schon richtig.

    Denke das wird schon zügig bearbeitet.

    Gruß Ricka

  • Lieber wolfgangm ,


    danke für deine Reaktion. Das mit Anpassungen am Arbeitsplatz wird bei mir nächste Woche auch ein Gesprächsthema sein bei einem Termin mit meiner Vorgesetzten.

    Inzwischen habe ich noch einmal im Internet Rat gesucht und bin auch fündig geworden. Bei mir ist tatsächlich die Rentenversicherung Kostenträger. Der Antrag wurde ja auch weiter geleitet. Habe ich mich ganz unnötig aufgeregt.


    Hier ein Link zu einem Artikel der VdK zur Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung. Vielleicht lohnt es sich ja für einige, sich das mal anzuschauen. Im Übrigen ist das Integrationsamt nur für Selbstständige und Beamte in diesem Fall zuständig. Wieder etwas dazu gelernt in diesem Bürokratendschungel.


    Schönen Abend noch wolfgangm


    PS.: Die finanziellen Leistungen vom Integrationsamt für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind hier ZB info Leistungen zu downloaden.

  • Liebe ricka ,

    das habe ich auch gerade entdeckt. Wenn man erst beim Integrationsamt sucht, ist das nicht allzu offensichtlich. Zumindestens nicht für mich.


    Habe viele Jahre im Ausland gewohnt und bin erst Sommer letzten Jahres wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Es ist immer noch alles sehr gewöhnungsbedürftig für mich.


    Hab aber lieben Dank für deine Anmerkkung.


    Lieben Gruß

    Ines

  • Hallo Ines


    wenn du keine Grunderkrankung hast u. ich sage mal nur "den Blasenkrebs hast" Bekommst du niemals den Antrag auf KFZ-Hilfe. Das hat auch nichts mit den 100% zu tun.


    Gruß

    Michaela

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