Freistellung von Mehrarbeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 100%.


    Ich habe einen Arbeitsvertrag über 40 Std. / Woche und soll alle 14 Tage samstags arbeiten. Kostenlos natürlich .... oder wenn möglich, auch Freitzeitausgleich. Das heißt: 2 Samstage à 6 Std. arbeiten und dafür dann irgendwann einen Montag frei bekommen. Nun möchte ich keine Mehrarbeit / Überstunden mehr übernehmen, da mich das in letzter Zeit doch ziemlich schlaucht.


    Ich habe schon im Internet gegoogelt, aber da steht nur, dass ich mich von der Mehrarbeit freistellen lassen kann, Wobei Mehrarbeit bedeutet: mehr als 8 Stunden werktäglich. Ich arbeite 5 Tage à 8 Std. die Woche, samstags ist normalerweise frei. Muß ich dann doch samstags arbeiten, obwohl ich nur einen 40 Std. Vertrag habe?


    Weiss hier jemand, ab wann bei mir die Mehrarbeit beginnt? Auch in der Woche möchte ich nur noch 40 Std. arbeiten. (ist in der Regel mehr)


    Grüße von Caro

  • Hallo Caro ,Gabi


    falls es bei euch im Betrieb einen Personal-, Betriebsrat oder einen Behindertenbeauftragten gibt, solltest du dir da Hilfe holen. Vielleicht gibt es in deiner Nähe auch einen Sozialverband, z.B. VDK, der die da bestimmt weiter helfen kann.

    So einfach, glaube ich, geht es nämlich nicht, die Wochenarbeitszeit zu erhöhen. Zumindest sollte dieser ausgleichenden Tag in der darauffolgende Woche erfolgen und nicht irgendwann. Dies sollte schriftlich fest gehalten werden.

    Da du ja einen GdB von 100% hast, kann der Arbeitgeber sich nicht einfach über gewisse Regeln des Schwerbehindertengesetzes hinwegsetzen. Dazu gehört übrigens auch das Kündigungsschutzgesetz.


    Vielleicht äußert sich Blasius noch dazu.


    LG Gabi

    01/2013 TUR B, pT2a,G3

    03/2013 radikale Zystektomie mit Pouchanlage, Nephrektomie li., pT4a,V1,L1,Pn1,R1,G3,pN0(0/7)

    05-08/2013 Chemotherapie Gem/Cis

    "Die Hoffnung ist der Regenbogen über den herabstürzenden Bach des Lebens"

  • Moin Caro,


    die Woche hat sechs Werktage. Wenn du an einem Samstag arbeiten sollst, muss dir dafür ein anderer Wochentag freigegeben werden. Dein Arbeitsvertrag läuft über 40 Wochenstunden. Theoretisch kann dein Arbeitgeber diese 40 Stunden Leistung innerhalb einer Woche einfordern. Gibt es denn in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel (Paragraph) bezüglich bezahlter oder unbezahlter Mehrarbeit? Oft wird sowas sozusagen im Kleingedruckten versteckt.

    Du solltest deinen Arbeitgeber unter Bezugnahme auf deine Schwerbehinderung von der Unzumutbarkeit der Mehrarbeit hinweisen.

    Hole dir Rat und Hilfe bei der Personalvertretung, der Gewerkschaft oder aber, weil kompetenter, beim SOvD oder VDK.


    Viel Erfolg, bleib gesund und sei gegrüßt

    Blasius

    Nach Zufallsfund 2006: pTa G2 (high grade) 5 x TUR-B und 30 x Mitomycin nun jährliche Kontrollzystoskopie mit Urinzytologie und PSA-Test

  • Hallo Caro,


    Du schreibst, dass Du alle 14 Tage arbeiten sollst. Kostenlos oder Freizeitausgleich. Das widerspricht sich jetzt meines Erachtens etwas, denn wenn Du Freizeitausgleich bekommst, dann arbeitest Du ja nicht kostenlos. Anders verhält es sich, wenn du jeden zweiten Samstag arbeiten musst, aber dafür weder Entgelt noch Freizeitausgleich bekommst. Mehrarbeit muss grundsätzlich angeordnet sein. Und der Betriebsrat/Personalrat (wenn vorhanden) muss mitbestimmen.


    Wenn du für einen gearbeiteten Samstag einen Montag frei bekommst, ist das meiner Meinung nach in Ordnung. Für den gearbeiteten Samstag musst Du den Montag nicht kommen. Kommt aber auch darauf an, was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht. Im Personalwesen und Arbeitsrecht ist die Standardantwort auf eine Frage: „kommt drauf an“.


    Bezüglich Mehrarbeit und Schwerbehinderung steht im SGB IX §207 kurz und bündig drin, dass schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt werden. Das heißt aber nicht, dass ein Verbot für schwerbehinderte Menschen besteht Mehrarbeit zu leisten, sondern nur, dass er nicht gegen seinen Willen zusätzlich belastet werden soll. Bitte beachten.


    Viele Grüße

    Michael

    Zufallsdiagnose: Intermediate-Risk Urothelkarzinom, TNM: pTa, G2, L0, V0, Pn0, R0

  • Liebe Caro ,

    ich hoffe, du kommst mit den Antworten der Mitglieder ein Stück weiter...


    Ich habe noch eine Bitte: dein Thema, das du seinerzeit vor der Zystektomie eröffnet hattest, ist leider noch vor der OP verwaist. Kannst du dort freundlicherweise über antworten noch ergänzen, welche Ableitung es geworden ist und wie der Befund nach der Blasenentfernung war und ob noch weitere Behandlungen erfolgen mussten. Da du wieder voll arbeitest, scheint ja am Ende alles erfolgreich verlaufen zu sein... :) hier der kurze Weg zu deinem Thema: Hier klicken. Ganz lieben Dank und Gruß von Barbara

    Berliner (netzgestützte) Neoblase seit 4.9.2015 wegen BCG resistentem CIS, entdeckt 2014 durch NMP22 (IGEL beim Gyn)

    "Alles hat einen Zweck, selbst wenn es uns nur an das erinnert, was wir nicht tun sollten." Catherine Ryan Hyde

  • Hallo an Alle,


    vielen Dank für Eure Antworten.


    Nun sieht es so aus, als ob es die eine, richtige Antwort nicht gibt sondern auch von den Besonderheiten des Betriebes abhängig ist.


    Ich habe einen 40 Std. / Woche Arbeitsvertrag, samstags oder sonntags arbeiten ist auf Anforderung möglich, Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Der letzte Passus ist ungültig, da keine Stundenanzahl angegeben ist.

    Ich arbeite in diesem Betrieb 10 Jahre, lasse nach 8 Std. nicht den Bleistift fallen sondern arbeite bei Bedarf auch schon mal bis zu 10 Std und zusätzlich auch noch 1-2 Mal im Monat an einem Samstag mit Zeiten zwischen 4 - 10 Stunden.


    Nach der OP und Wiedereingliederung habe ich darum gebeten, mich bei der Samstagsarbeit nicht zu berücksichtigen. Das funktionierte auch ca. ein Jahr, dann sagte man mir, ich solle ruhig mal wieder die Kollegen unterstützen .... was ich dann auch tat.


    Aber auch ich werde älter und vieles geht mir nicht mehr so leicht von der Hand. Ich arbeite immer noch länger als 8 Stunden, habe einen einfachen Fahrweg von einer Stunde und bin dermassen k.o., dass ich nachmittags auf meinem Sofa in einen Komaschlaf falle. Besonders in der Woche, wo mir der freie (Sams)Tag fehlt.

    Seit letztem Jahr wurde angeboten, dass man für 2 gearbeitete Samstage einen Tag Freizeitausgleich bekommt. Aber nur, wenn an diesem Tag alle da sind. Momentan wird eine neue Kollegin eingearbeitet, so dass ich weder Urlaub noch Freizeitausgleich erhalte. Glücklich bin ich mit der Regelung nicht, denn wenn ich an zwei Samstagen 12 Stunden gearbeitet habe, bekomme ich trotzdem nur einen Tag Freizeitausgleich. Die zwei oder drei zusätzlichen Stunden schenke ich meinem Arbeitgeber Genau so, wie die nicht schwerbehinderten Kollegen. In diesem Punkt werden wir alle gleich behandelt.


    Meine Frage ging dahin, ab wann in meinem Fall die Mehrarbeit beginnt. So wie ich es sehe, ab allem, was über die 40 Stunden die Woche hinausgeht.

    Nochmals Danke für die Antworten, letztendlich macht es wohl doch Sinn, unseren Betriebsrat zu befragen.


    Ich wünsche Euch einen schönen Sonntag!


    LG Caro

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