Recht auf Schwerbehinderten Ausweis *

  • Hallo liebe Betroffene und Angehörige


    Leider ist bei Euch selbst oder einem Angehörigen der Fall „Blasenkrebs aufgetreten“


    In diesem Fall habt ihr auf jeden Fall Anspruch auf einen Schwerbehinderten Ausweis.


    Wichtig zu wissen ist :


    Der Ausweis gilt als Nachweis in der Regel ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr die Anerkennung beantragt haben; dieses Datum ist in dem Ausweis angegeben. Sofern Ihr in Ausnahmefällen auch für die Zeit vor der Antragstellung einen Nachweis benötigt, werden die entsprechenden Feststellungen vom Versorgungsamt zusätzlich getroffen. Vermerke bitte in einem solchen Fall im Antrag besonders, zu welchem Zweck und ab welchem Zeitpunkt diese rückwirkende Feststellung getroffen werden soll. Das kann für Steuererstattung maßgeblich sein. Im Allgemeinen, und das kann von Fall zu Fall und auch regional sehr unterschiedlich sein werden folgende Merkmale festgestellt.


    Bei Harnblasenkarzinom mit TUR und BCG-Therapie gibt es 50 % für 5 Jahre.



    Bei einer Neoblase und Inkontinenz gibt es 80 %, ebenfalls für 5 Jahre.


    Bei einer Neoblase und Inkontinenz sowie festgestelltem Tumor in der Prostata gibt es 100%



    Sollte die Blase dann richtig funktionieren ("mit ausreichendem Fassungsvermögen, ohne Harnstau, ohne wesentliche Entleerungsstörungen"), kann nach 5 Jahren auf 30 % reduziert werden.


    Welche Vorteile kann ich erwarten ??


    Ab 50%



    Schwerbehinderteneigenschaft; § 1 SchwbG
    • Schwerbehinderteneigenschaft; § 2 SGB IX
    • Steuerfreibetrag Euro 570.- bei GdB 45 - 50; § 33 b EStG
    • Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung; §§ 33 SGB IX
    • Kündigungsschutz; §§ 85 ff SGB IX
    • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben; §§ 33 u.ö. SGB IX
    • Freistellung von Mehrarbeit; § 124 SGB IX
    • Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche; § 125 SGB IX
    • Schutz bei Wohnungskündigung; §§ 556a, 564b BGB
    • Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60; § 42 Absatz 4 BBG, Art. 56 Absatz 5BayBG
    • Altersrente mit 60; §§ 34 - 39, 237 a SGB VI
    • Befreiung von der Wehrpflicht; § 11 WehrpflichtG
    • Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Std. / Woche; LehrArbZVO § 10
    • Pflichtversicherung i. d. gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung fürBehinderte in Werkstätten; SGB V und SGB VI
    • Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst; Fürsorgeerlass FMBek. v. 8.8.90
    • Beitragsermäßigung bei Automobilclubs z.B. ADAC, DTC; Satzung des Clubs
    • Ermäßigung des Flugpreises für BVG- / SVG-Beschädigte; Passagetarife derLufthansa
    • Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige z.B. § 20 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-VO
    • Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: Euro 624.- - 924.-; § 33a Absatz 3EstG
    • Erhöhung der Einkommensgrenze bei d. Wohnungsbauförderung bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 69 Absatz 3 Satz 1 BSHG: Euro 2100.-; § 25d des 2. WohnungsbauG
    • Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 50 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 1200.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 1.2.93
    • Ermäßigung bei Kurtaxe; Ortssatzungen


    Ab 60 % (ergänzend oder ersetzend zu den 50%)


    Steuerfreibetrag Euro 720.- bei GdB 55 - 60; § 33 b EstG


    Ab 70 % (ergänzend oder ersetzend zu den 60%)



    • Steuerfreibetrag Euro 890.- bei GdB 65 - 70; § 33 b EStG
    • Werbungskostenpauschale: Euro 0, 30/km; § 9 Absatz 2 EStG
    • Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70 + Mz "G": bis zu 3000 km x Euro 0, 30 = Euro 900.-; § 33 EStG
    • Ermäßigter Fahrpreis bei der DB für Ruhestandsbeamte u.ä. aufgrund BahnCard S vor Vollendung des 60. Lebensjahres lt. Tarif der Bahn (DPT II DB) Bahncard zum halben Preis
    • Stundenermäßigung bei Lehrern: 3 Std./Woche; LehrArbZVO § 10


    Ab 80 % (ergänzend oder ersetzend zu den 70%)



    • Steuerfreibetrag Euro 1060.- bei GdB 75 - 80; § 33 b EStG
    • Abzugsbetrag für Privatfahrten: 3000 km x Euro 0, 30 = Euro 900.-; § 33 EStG
    • Ermäßigter Fahrpreis bei der DB für Ruhestandsbeamte u.ä. aufgrund BahncardS vor Vollendung des 60. Lebensjahres lt. Tarif der Bahn (DPT II DB)
    • Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 80 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI:Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
    • Erhöhung der Einkommensgrenze bei d. Wohnungsbauförderung beiPflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 4200.-, siehe GdB 50
    • Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte; § 33b EStG


    Ab 90 % (ergänzend oder ersetzend zu den 80%)


    • Steuerfreibetrag Euro 1230.- bei GdB 85 - 90; § 33 EStG
    • Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
    • Sozialtarif der Deutschen Telekom bei Sprachbehinderung + GdB 90: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu Euro 8, 72 monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
    • Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte
    • Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std./Woche; LehrArbZVO § 10


    Ab 100 % (ergänzend oder ersetzend zu den 90%)



    • Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
    • Sozialtarif der Deutschen Telekom bei Sprachbehinderung + GdB 90: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu Euro 8, 72 monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
    • Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte
    • Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std./Woche; LehrArbZVO § 10
    • Steuerfreibetrag Euro 1420.- bei GdB 95 - 100; § 33b EStG
    • Erhöhung der Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauförderung um Euro 4200.-; siehe GdB 50
    • Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen; § 13 Absatz 1 Nr. 6 ErbStG
    • Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge; Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz
    • Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte



    Wer den Eintrag G hat,


    Der Behinderte ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt bzw. erheblich gehbehindert:
    • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr; § 146 SGB IX oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 %; § 3a Absatz 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz
    • Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB 50/60 + Mz "G": Euro 0, 30 je km; § 9 Absatz 2 EStG
    • Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70 + Mz "G": bis zu 3000 km x Euro 0, 30 = Euro 900.-; § 33 EStG
    • Mehrbedarfserhöhung nach BSHG von 20 vom Hundert; § 23 Absatz 1 BSHG
    Die Voraussetzung kann erfüllt sein bei Hörbehinderten mit Sehbehinderung, wenn die Orientierungsfähigkeit gestört ist.



    Und nur wer den Eintrag aG hat,


    Der Behinderte ist außergewöhnlich gehbehindert:
    • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
    • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; § 3a Abs 1 Kfz-Steuergesetz
    • Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15000 km x Euro 0, 30 = Euro 4500.-; § 33 EStG
    • Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung; § 46 Absatz 1 StVO
    Dies kann auch für Hörbehinderte gelten, die infolge einer Einschränkung ihres Gehvermögens aufgrund von Anfällen oder von schweren Störungen der Orientierungsfähigkeit in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind.



    GRUß Rainer

  • Dies scheint nicht der einzige Vorteil zu sein, den Beamte geniessen dürfen.
    Ich fand letzte Woche folgenden Beitrag in meiner Tageszeitung :


    Viagra für Beamten auf Staatskosten


    Ein Beamter hat beim Kauf des Potenzmittels Viagra Anspruch auf staatliche Beihilfe, wenn das Medikament ihm wegen einer krankheitsbedingten Erektionsstörung verschrieben wurde.
    Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch entschieden. Der Bundesbeamte aus Mainz litt nach einer Prostata-Operation an einer Erektionsstörung. Ein Arzt hatte ihm zwölf Viagra Tabletten verordnet. Der Bund weigerte sich, über die Beamten-Beihilfe zur Hälfte an den Gesamtkosten von 144,53 Euro zu beteiligen, da die Vorschriften bei Erektionsproblemen keine Beihilfe vorsähen.


    Für eine bestimmte Krankheit keine Beihilfe zu zahlen, sei nicht zulässig, urteilte das OVG. Es sei nicht gerechtfertigt, die Behandlung von Erektionsstörungen nach einer Prostataoperation von der Beihilfe auszuschließen, weil Viagra auch von gesunden Männern zur Verbesserung der sexuellen Potenz benutzt werde.
    Einem Missbrauch oder „unzumutbaren finanziellen Belastungen der Beihilfekasse“ könne beispielsweise über eine mengenmäßige Begrenzung des Medikaments oder die Festsetzung eines Höchstbetrages entgegengewirkt werden, hieß es. (Az.: 10 A 11598/06.OVG).


    Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.


    Ich möchte diesen Bericht ohne Kommentierung einstellen.
    Soll sich jeder seine eigenen Gedanken darüber machen.


    Eckhard

  • Das gibt sicher, da Revision zugelassen wurde, einen Musterprozess bis zum Bundesverwaltungsgericht, da eine Bezahlung von Viagra durch die Beihilfe den normalen Angestellten vor das Bundesverfassungsgericht treiben könnte, weil der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt worden ist. Ich kenne aus der Vergangenheit solche Verfahren betreffs Arzeimittel - sie gingen sehr unterschiedlich aus, weil das Gericht natürlich auch die Folgen seines Urteils berücksichtigen muss.
    Hexe
    :tanzen:

  • Hallo liebe Forumsuser,


    ich bin neu hier und habe vor 4 Wochen eine TUR gemacht bekommen mit dem Ergebnis pta g2. Werde nächste Woche die 2 TUR hinter mich bringen und dann lt. meines Urologen alle 3 Monate eine Blasenspiegelung als Vorsorge.
    Meine Frage nun, kann man eine Schwerbehinderung beantragen, oder sollte man es sein lassen? Habe etwas von BCG Behandlung gelesen, welche bei mir ja aber nicht gemacht wird. Danke schon einmal für Eure Antworten!


    Viele Grüße
    hdm

  • Lieber HDM


    ich habe pt2g2 und deshalb auch Chemo mit Mitomycin und habe bereits nach der ersten TUR einen Antrag gestellt, der brauchte ca. 6 Wochen und ich habe seit dem 50 % Schwerbehinderung.


    Wenn Du keine Chemo bekommst, was zur Zeit wahrscheinlich ist, aber nach der 2. Tur anders aussehen kann, wirst du vielleicht weniger oder keine Schwerbehinderung bekommen. Aber der Antrag schadet nicht und es kann sich ja doch zu einer CHemo entwickeln. Die kann durchaus angeraten sein, die Diskussionen dazu sind vielfältig und die Meinungen uneinheitlich. Mit Chemo gibt es 50 % und damit einige Vorteile, aber auch 30 % können wichtig sein.

    Andy :thumbup:

  • Hallo hdm,


    einen Antrag auf Schwerbehinderung solltest du auf alle Fälle stellen und das möglichst bald, denn der/die Nachteilsausgleiche gelten ab Antragseingang.


    Meines Wissens nach ist es nicht abzhängig von Chemo oder nicht chemo.
    Hab eben noch mal nachgesehen, in den Anhaltspunkten für die Gutachtertätigkeit


    Da steht:
    "Nach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten."


    Bei pta G1 = 50% GdB für 2 Jahre


    bei G2 vielleicht 5 Jahre, ist abhängig von dem , was dein Urologe in den Befund schreibt.
    Die beim Vorsorgungsamt entscheiden nur nach Papier. Siehe weiter oben, unsere eigenen Erfahrungen.


    Als Nachteilsausgleich bei 50% GdB (Grad der Behinderung) erhältst du einen Ausweis,musst du dann beim Arbeitgeber vorlegen, es berechtigt zu 5 Tagen mehr Urlaub , einem Steuerfreibetrag von 570 € / Jahr, eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann nur mit Zustimmung des Versorgungsamtes erfolgen.


    Also nicht wie ab mit dem Antrag .
    Den gibt es beim zuständigen Versorgungsamt , bzw. im Internet zum runterladen, aber bitte das jeweilige Bundesland beachten, die Anträge sind leicht verschieden.


    Wenn noch fragen , dann meld dich.


    Liebe Grüße Tina

  • Dieses Thema enthält 60 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.