Berufskrankheit Blasenkrebs

  • Ich mache hier mal mit einem Artikel einen neuen Tread auf um das Thema Berufskrankheit Blasebkrebs zu durchleuchten.


    Im Forum Österreich gibt es bereits ein umpfangreiches Kapitel über Berufskrankheiten. Anerkennungen, Ursachen können aber ggf. vom deutschem Recht abweichen.


    Gibt es hier Betroffene die Ihren Blasenkrebs als Berufskrankheit anerkannt bekommen haben ?


    Welche Risikofaktoren wurden / werden anerkannt ?


    Hier eine interessanter Artikel:


    Ein Blasenkrebsleiden kann berufliche Ursachen haben und damit eine Berufskrankheit nach Nummer 1301 der Berufskrankheitenliste sein.
    Achtung: Mitursächlichkeit der beruflichen Ursache reicht aus, wenn diese wesentlich ist. Die Berufsgenossenschaft darf nicht die Alleinursächlichkeit oder die annähernde Gleichwertigkeit der beruflichen Ursache fordern. Es gibt nämlich Gutachter, welche die berufliche Ursache für nicht gleichwertig halten und stattdessen auf Rauchgewohnheiten des Betroffenen oder ähnliches abheben. Die Errichtung dieser "50 % Hürde" gegen den Berufskrebskranken ist unzulässig!


    In Betracht kommt hier insbesondere der durch die Arbeit bedingte Kontakt mit


    Beta-Naphthylamin,
    Benzidin und
    4-Aminodiphenyl (Xenylamin).


    Diese chemischen Verbindungen (aromatische Amine) können Krebs und andere Neubildungen der Harnwege hervorrufen. Sie kommen als Zwischenprodukte in der chemischen Industrie, insbesondere in Betrieben der Farbstoffsynthese vor. Die krebserzeugenden aromatischen Amine werden auch infolge Zersetzung oder Zerstörung gebrauchsfertiger Farben frei.


    Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft die Entschädigung eines beruflich bedingten Blasenkrebsleidens ablehnt? Legen Sie Widerspruch oder ggf. Klage ein, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des berufsgenossenschaftlichen Ablehnungsbescheides haben. Behalten Sie die Begründung Ihres Widerspruchs bzw. Ihrer Klage Ihrem Anwalt vor.

  • "Jeder Arzt in Deutschland ist verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit den zuständigen Stellen zu melden. Da jedoch nur zu Lebzeiten angezeigte Berufskrankheiten entschädigt werden können, kann eine unterbliebene Meldung durchaus zu Regressforderungen gegen den behandelnden Arzt führen." (Deutsches Ärzteblatt in Vorbereitung // Pathologe 2004 25:217–221 // § 202 SGB VII // Deutsches Ärzteblatt 95, Ausgabe 21 vom 22.05.1998, Seite A-1295 / B-1008 / C-912 //)


    Wenn eine Berufserkrankung nicht festgestellt wird, entgehen dem Versicherten und ggf. seiner Witwe Rentenansprüche, Entschädigung von Wäscheverschleiß, Befreiung von Zuzahlungen und andere Leistungen. Gleichzeitig kann die Krankenkasse den Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber dem Unfallversicherungsträger nicht geltend machen. Da die behandelnden Ärzte die Leistungen nach UV-GOÄ außerhalb der Budgetierung mit der gesetzlichen Unfallversicherung abrechnen können, verlieren sie, wenn sie „Berufserkrankungen übersehen“, einen nicht unerheblichen Einnahmefaktor. Auch den Krankenhäusern entstehen Verluste, da die Behandlungen der Berufskrankheiten außerhalb des Budgets nach DRG vergütet werden.


    Der Anteil der beruflich bedingten Harnblasenkarzinome, wird bei Männern auf 10 % und bei Frauen auf 5 % geschätzt. Im Zeitraum von 1978 - 2003 wurden von den gewerblichen Berufsgenossenschaften 1223 Harnblasenkarzinome als Berufskrankheit anerkannt. Diese niedrige Rate hätte nach Schätzungen bis zu zwanzigfach höher sein müssen.
    Für die vermutet hohe Zahl nicht festgestellter Berufskrankheiten müssen neben unerkannten Belastungen am Arbeitsplatz auch unzureichende Erhebungen der Arbeitsanamnese verantwortlich gemacht werden. Diese muss, wegen der langen Latenzzeiten, alle beruflichen Zeiten nach Schulabschluss berücksichtigen.


    Obwohl in Deutschland die industrielle Produktion und Verwendung des stark krebs-erzeugenden aromatischen Amins Benzidin 1971 eingestellt wurde, sind krebserzeu-gende aromatische Amine in Altlasten und Importwaren bis zum heutigen Tag von Bedeutung. So wurden noch 1990 in Deutschland Benzidin-basierte Farbstoffe in asiatischen Produkten nachgewiesen, die zur Anerkennung einer Berufserkrankung führten. Die Produktion Benzidin-basierter Farbstoffe wurde in Südkorea 1990 forciert und erst im Jahre 2000 eingestellt. 2006 wurde in Deutschland das aromatische A-min ortho-Toluidin als beim Menschen krebserzeugend eingestuft. Diese Daten bele-gen, dass das Harnblasenkarzinom als Berufserkrankung weiterhin seinen Stellen-wert in der urologischen Routinearbeit hat.


    Urologen sind als Diagnostiker und Therapeuten des Harnblasenkarzinoms als erste gefordert, eine zumindest orientierende Berufsanamnese zu erheben, um herauszu-filtern, bei welchen Patienten eine weitere arbeitsmedizinische Überprüfung durch die zuständige gesetzliche Unfallversicherung zu veranlassen ist. Mit dem UROTOP-Fragebogen, der problemlos im Wartezimmer oder bei der Aufnahmeuntersuchung in der Klinik beantwortet werden kann, steht ein pragmatisches Werkzeug zur Verfügung, die orientierende Berufsanamnese beim urothelialen Karzinom zu erheben.


    1. Schritt: Gibt der Patient auf diesem Erhebungsbogen an, dass er mindestens einen der erfragten Berufe über mehrere Jahre ausgeübt hat oder mit ei-nem der aufgeführten Stoffe Umgang hatte, besteht der begründete Verdacht auf eine Berufserkrankung. Nach § 202 SGB VII ist dieser dem Träger der Unfallversicherung oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.
    Die Raucheranamnese ist hinsichtlich der Meldung des Verdachtes auf das Vorliegen einer Berufskrankheit völlig bedeutungslos.


    2. Schritt: Die Personaldaten des Patienten und knappe medizinische Angaben sind in ein von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern entwickeltes Meldeformular einzutragen.


    3. Schritt: Meldeformular für Berufskrankheiten, fakultativ Kopie des ausgefüllten Fragebogen, Rechnung über die Erstellung der ärztlichen Anzeige einer Berufskrankheit, spezifiziert nach UV-GOÄ 141 kuvertieren und an den zuständigen Unfallversicherungsträger senden.
    Falls der Versicherte keine Angaben zum UV-Träger machen kann, ist dieser einer Liste (UROTOP)zu entnehmen, in der Berufe zu Berufsgenossenschaften / Unfallkassen zuge-ordnet werden.


    Das Berufserkrankungsanerkennungsverfahren ist eingeleitet.


    In der Regel stellt der Unfallversicherungsträger eine Nachfrage, die standardisiert nach einem festgelegten Raster beantwortet werden kann. Es reicht auch aus, alle vorhandenen Arztbriefe als Kopien zur Verfügung zu stellen. Dieser Aufwand kann ebenfalls nach UV-GOÄ liquidiert werden.
    Dieses Verfahren, das mit geringem Aufwand in Praxis- oder Klinikablauf integriert und in wesentlichen Schritten an Mitarbeiter delegierbar ist, ermöglicht Urologen der gesetzlichen Verpflichtung zur Meldung einer vermuteten Berufskrankheit mit vertret-barem Aufwand kostendeckend nachzukommen.



    Autoren:


    Priv.-Doz. Dr. med. J. Zumbé
    Facharzt für Urologie
    Leitender Arzt der Klinik für Urologie
    der Klinikum Leverkusen gGmbH
    Am Gesundheitspark 11
    51375 Leverkusen
    Postfach 100740
    51307 Leverkusen
    zumbe@klinikum-lev.de
    Tel.: 0214/132389
    Fax: 0214/13-2385


    Prof. Dr. med. Klaus Golka
    Facharzt für Arbeitsmedizin
    Institut für Arbeitsphysiologie an der Universität Dortmund
    Ardeystr. 67
    44139 Dortmund
    golka@ifado.de
    Tel 0231/1084-344
    Fax: 0231/1084-308


    Dr. med. Wolfgang Schöps
    Facharzt für Urologie
    Korrespondenzanschrift:
    Am Rehsprung 44
    53757 Sankt Augustin
    Klinik:
    Kreiskrankenhaus Mechernich
    St. Elisabethstr. 2 – 6
    53894 Mechernich
    dr.w.schoeps@gmx.de
    Klinik: 02443/171505
    Privat: 02241/338344


    Dr. Michael Zellner
    Facharzt für Urologie
    Leitender Urologe
    Urologie im Klinikum Passauer Wolf
    Thermalbadstr. 20
    94086 Bad Griesbach
    zellner@k-pw.de
    Tel.: 08532/271405
    Fax.: 08532/271410

  • Hallöchen liebe Mitglieder,


    ich bin neu dabei und weiss natürlich nicht, ob ich hier mit meinem Beitrag richtig bin. Ich möchte gerne wissen, ob unter den Mitgliedern jemand ist, der einst bei den Bayer-Werken in der Chemie gearbeitet hat.


    Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekäme und sage schon mal "danke".


    LG Klaus