Ich mache hier mal mit einem Artikel einen neuen Tread auf um das Thema Berufskrankheit Blasebkrebs zu durchleuchten.
Im Forum Österreich gibt es bereits ein umpfangreiches Kapitel über Berufskrankheiten. Anerkennungen, Ursachen können aber ggf. vom deutschem Recht abweichen.
Gibt es hier Betroffene die Ihren Blasenkrebs als Berufskrankheit anerkannt bekommen haben ?
Welche Risikofaktoren wurden / werden anerkannt ?
Hier eine interessanter Artikel:
Ein Blasenkrebsleiden kann berufliche Ursachen haben und damit eine Berufskrankheit nach Nummer 1301 der Berufskrankheitenliste sein.
Achtung: Mitursächlichkeit der beruflichen Ursache reicht aus, wenn diese wesentlich ist. Die Berufsgenossenschaft darf nicht die Alleinursächlichkeit oder die annähernde Gleichwertigkeit der beruflichen Ursache fordern. Es gibt nämlich Gutachter, welche die berufliche Ursache für nicht gleichwertig halten und stattdessen auf Rauchgewohnheiten des Betroffenen oder ähnliches abheben. Die Errichtung dieser "50 % Hürde" gegen den Berufskrebskranken ist unzulässig!
In Betracht kommt hier insbesondere der durch die Arbeit bedingte Kontakt mit
Beta-Naphthylamin,
Benzidin und
4-Aminodiphenyl (Xenylamin).
Diese chemischen Verbindungen (aromatische Amine) können Krebs und andere Neubildungen der Harnwege hervorrufen. Sie kommen als Zwischenprodukte in der chemischen Industrie, insbesondere in Betrieben der Farbstoffsynthese vor. Die krebserzeugenden aromatischen Amine werden auch infolge Zersetzung oder Zerstörung gebrauchsfertiger Farben frei.
Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft die Entschädigung eines beruflich bedingten Blasenkrebsleidens ablehnt? Legen Sie Widerspruch oder ggf. Klage ein, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des berufsgenossenschaftlichen Ablehnungsbescheides haben. Behalten Sie die Begründung Ihres Widerspruchs bzw. Ihrer Klage Ihrem Anwalt vor.