Eingestellt von unserem Mitglied Wanderin
Hallo Rainer!
Ich habe ein paar "rechtliche" Fragen und habe irgendwo hier im Forum gelesen, das du darin gut Bescheid weißt. Eigentlich wollte ich dazu ein Thema erstellen ( oder wie man das nennt) um verschiedene Meinungen bzw. Erfahrungen dazu zu bekommen. Aber ich tue mich mit der Handhabung im Forum immer noch sehr schwer und wußte nicht, wie man das macht.
Kannst du mir das bitte auch erklären???? Und falls du es für richtig hälst, dieses mein Thema an richtiger Stelle "einzustellen"? DANKE!!!
Also:
Bin seit einem Jahr krankgeschrieben nach Blasen-CA, Neoblase, erneuter OP und diverser Probleme. Nun zahlt meine Kasse mir kein Krankengeld mehr. ( Habe dort Widerspruch eingelegt, aber wahrscheinlich wenig Chance) Bin ungekündigt, aber ( noch) nicht wieder in der Lage, zu arbeiten. Habe übermorgen einen Termin beim Arbeitsamt. Der SoVD sagte mir, ich müsse dort sagen, das ich drei Stunden täglich arbeiten kann, sonst bekäme ich kein Geld. Die bei der Rentenberatung sagen, ich dürfe das auf keinen Fall sagen, wenn ich evtl. vorübergehend EU-Rente beantragen wolle. Bin auch psychisch schon seit längerem angeschlagen und mein Therapeut rät mir, das mit der befristeten Rente zu versuchen. Kann ich mich denn GLEICHZEITIG arbeitslos melden UND diesen Rentenantrag stellen? Ist das nicht widersprüchlich??? Ich will ja auch keine Verfahrensfehler( oder wie man das nennt) machen, die man mir dann hinterher nachteilig auslegt.Bin von soviel unterschiedlicher Info echt verwirrt und hoffe, du kannst mir zu etwas mehr Klarheit verhelfen.
Danke-Vera, die Wanderin
gez. Wanderin
Ich hoffe da ist Blasius der richtige Mann für.. Gruß Rainer