Allgemeine Problme mit EU Rente, Arbeitsamt nach Neoblasen OP

  • Eingestellt von unserem Mitglied Wanderin


    Hallo Rainer!
    Ich habe ein paar "rechtliche" Fragen und habe irgendwo hier im Forum gelesen, das du darin gut Bescheid weißt. Eigentlich wollte ich dazu ein Thema erstellen ( oder wie man das nennt) um verschiedene Meinungen bzw. Erfahrungen dazu zu bekommen. Aber ich tue mich mit der Handhabung im Forum immer noch sehr schwer und wußte nicht, wie man das macht.
    Kannst du mir das bitte auch erklären???? Und falls du es für richtig hälst, dieses mein Thema an richtiger Stelle "einzustellen"? DANKE!!!
    Also:
    Bin seit einem Jahr krankgeschrieben nach Blasen-CA, Neoblase, erneuter OP und diverser Probleme. Nun zahlt meine Kasse mir kein Krankengeld mehr. ( Habe dort Widerspruch eingelegt, aber wahrscheinlich wenig Chance) Bin ungekündigt, aber ( noch) nicht wieder in der Lage, zu arbeiten. Habe übermorgen einen Termin beim Arbeitsamt. Der SoVD sagte mir, ich müsse dort sagen, das ich drei Stunden täglich arbeiten kann, sonst bekäme ich kein Geld. Die bei der Rentenberatung sagen, ich dürfe das auf keinen Fall sagen, wenn ich evtl. vorübergehend EU-Rente beantragen wolle. Bin auch psychisch schon seit längerem angeschlagen und mein Therapeut rät mir, das mit der befristeten Rente zu versuchen. Kann ich mich denn GLEICHZEITIG arbeitslos melden UND diesen Rentenantrag stellen? Ist das nicht widersprüchlich??? Ich will ja auch keine Verfahrensfehler( oder wie man das nennt) machen, die man mir dann hinterher nachteilig auslegt.Bin von soviel unterschiedlicher Info echt verwirrt und hoffe, du kannst mir zu etwas mehr Klarheit verhelfen.
    Danke-Vera, die Wanderin


    gez. Wanderin


    Ich hoffe da ist Blasius der richtige Mann für.. Gruß Rainer

  • Hallo Vera,


    die Krankenkasse zahlt lediglich längstens 78 Wochen Krankengeld.
    Danach wird man bei der Krankenkasse ausgesteuert und die Bundesanstalt für Arbeit wird zuständig. Dort prüft zunächst der medizinische Dienst in wie weit man arbeitsfähig ist und kommt i.d.R. zu dem Ergebnis, dass man keine 3 Stunden täglich in der Lage ist zu arbeiten. Mindestens vorübergehend nicht.
    Ziel der Bundesanstalt für Arbeit ist sehr oft, den Antragsteller so schnell wie möglich in die Erwerbminderungsrente (wenigstens vorübergehend) zu schicken, damit sie selbst nicht zur Leistung verpflichtet sind.


    Zu diesem Thema kann man nicht pauschal raten, sondern sollte sich professionelle Hilfe dazuholen. Wie du schon richtig schreibst, ist die Gefahr der "Verfahrensfehler" sehr groß.


    Ich wünsche dir eine glückliche Hand.
    Freundliche Grüße
    Winfried


    Gib mir Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann;
    gib mir den Mut, Dinge zu ändern, die ich zu ändern vermag;
    und gib mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


  • Moin Vera,


    das von dir angesprochene Fachgebiet ist sehr komplex und hier nur allgemein beantwortbar, zumal uns Rechts- oder Rentenberatung vom Gesetz her untersagt sind. Dies dürfen einzig die dafür Zugelassenen, wie Rechtsanwälte oder Rentenberater.


    Jeder, der außerstande ist, länger als drei Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist berechtigt, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beanspruchen. Vorrausetzung ist, dass dem Ereignis, das die Erwerbsunfähigkeit zur Folge hatte, eine mindestens dreijährige versicherungspflichtige Berufstätigkeit vorausgegangen ist, bzw. während der letzten fünf Versicherungsjahre eine 36-monatige Beitragspflicht bestand. Die Höhe der EU Rente ist von der Höhe des vorherigen Arbeitseinkommens und der Länge der bisherigen Versicherungszeit abhängig.


    Der Beginn der, üblicherweise befristeten, Rentenzahlung ist sieben Monate, nach Eintritt des Ereignisses, das zur Behinderung geführt hat. Voraussetzung ist, dass der EU Rentenantrag fristgerecht, das heißt innerhalb der ersten sieben Monate nach Eintritt der Erwerbsminderung, eingeht. Wird der Antrag erst später gestellt, beginnt der Bezug der Rente mit dem ersten des Antragsmonats. Die EU Rente wird bei der Rentenversicherung beantragt, wobei dieselben Unterlagen mitzubringen sind, die auch für die Beantragung der Altersrente benötigt werden. Zusätzlich muss eine ärztliche Bescheinigung über die, voraussichtlich ständige, Behinderung bzw. Arbeitsunfähigkeit vorliegen.
    Diese Arbeitsunfähigkeit wird üblicher Weise vom Amtsarzt des Arbeitsamtes festgestellt.


    Hast du deine Schwerbehinderung beantragt? Dir stehen für die ersten 5 Jahre 60 % zu plus der meist vorhandenen Stressinkontinenz = 70 - 80 % gesamt. Nach Ablauf der Heilungsbewährung erfolgt eine Reduzierung auf 30 %, sofern keine Inkontinenz oder andere Leiden vorliegen.


    Kontaktiere den örtlichen VdK. Dort kennt man sich (meistens) gut mit dieser Thematik aus.


    Bezüglich der Sicherung deines Arbeitsplatzes solltest du Kontakt zu deinem zuständigen Integrationsamt aufnehmen.

    Nach Zufallsfund 2006: pTa G2 (high grade) 5 x TUR-B und 30 x Mitomycin nun jährliche Kontrollzystoskopie mit Urinzytologie und PSA-Test

  • Was bedeutet Berufsunfähigkeit?


    Menschen, die nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, bezeichnet man als berufsunfähig. Aber auch Personen, die durch die Ausübung ihrer Arbeit körperliche oder geistige Schäden davon getragen haben, sind berufsunfähig. Zu den am weitesten verbreiteten Beschwerden zählen Herz-Kreislauf Krankheiten und Beeinträchtigungen der Gelenke und Wirbelsäule. Aber auch Tumorerkrankungen, und Depressionen sind häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.


    Im Sinne der deutschen Rentenversicherung sind all diejenigen berufsunfähig, die ihren Beruf gemessen an ihrer Ausbildung, Erfahrung und den aktuellen Lebensumständen nicht mehr für sechs Stunden ausüben können. Menschen, die in einer zumutbaren anderen Arbeit ganztägig tätig sein können, gelten nicht als berufsunfähig.
    Abzugrenzen ist die Berufsunfähigkeit von der Erwerbsunfähigkeit. Hierbei kann der Betroffene keine Art der Beschäftigung mehr ausüben. Außerdem ist er nicht in der Lage, sechs Stunden täglich einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Die Kriterien für eine Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als bei der Erwerbsunfähigkeit.
    Berufsunfähigkeit muss in der Regel durch ein medizinisches Gutachten bestätigt werden.

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  • Moin, moin zurück...auch wenn inzwischen schon abend ist...
    Lieber Blasius, hab herzlichen Dank für deine Infos. Bin dadurch wieder etwas schlauer geworden in Gebieten, mit denen ich mich bis vor kurzem noch nie beschäftigen mußte.. Dafür hab ich davon diese Woche jetzt volles Programm. Morgen Termin Rentenberatung, Donnerstag Termin SoVD und danach zum Arbeitsamt. Habe einen GdB von 80% und eigentlich noch sechs Monate Anspruch auf Krankengeld. Aber meine Kasse hat scheinbar ihre eigenen Rechenmethoden und zahlt ab Ende März nicht mehr. Widerspruch läuft.Durch diese für mich plötzliche ( und nicht gerechtfertigte ) Einstellung des Krankengeldes bin ich nun gezwungen, auf einmal all diese Behördengänge zu machen und mich mit zig Formularen, Anträgen etc. zu beschäftigen.Hab ich eigentlich gar keine Kraftreserven für frei - aber nützt ja nix. Wat mut, dat mut.
    Bin trotzdem weiterhin für jeden Erfahrungsbericht, Tipp - was auch immer - zu diesem Thema dankbar.
    Schönen abend noch an alle im www!
    die Wanderin