Schmerzensgeldhöhe?

  • meine Lieben
    ich habe vergeblich im Netz versucht rauszufinden, was an Schmerzensgeldzahlung nach einer Pouchruptur durch Verkehrsunfall (unverschuldet) zu verlangen wäre (haltet mich jetzt bitte nicht für geldgierig). Ich bin seit über einem Jahr arbeitsunfähig, kann am sozialen Leben nicht mehr teilnehmen, durch das ständige nass sein waschen wir inklusive Bettwäsche täglich mind. 2 Waschmaschinen mehr, Pflegedienst muss mehr Einsätze bei mir leisten. Ich leide wegen der Undichtigkeit an rezdierenden Infekten bis hin zur Nierbenbeckenentzündungen. Dazu kommt eine ständige Azidose, welche wir nicht wirklich in Griff bekommen mit all ihren Begleiterscheinungen (Ich fahre zwei bis dreimal de Woche ins Heilig Geist zur VBGA mit dem DRK). Die Versicherung hat bis jetzt @ 1500 bezahlt, obwohl das von der gegnerische Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten alle oben angeführten Punkte bestätigt hat. Dazu kommt, dass ich vor einem Jahr schon mal auf Grund des Unfalles eine missglückte Revisions-OP hinter mir habe, und nun wieder eine Ende Januar ansteht.

    :rolli: Krümelchen
    Tetraplegikerin seit 1990, Mainz Pouch I seit 2007

  • Hallo Krümelchen,


    das ist ja schon eine Frage, wo man einen Rechtsanwalt konsultieren muss. Erlittene Schmerzen durch Unfall und OP, die Ausgrenzung von der Teilnahme am sozialen Leben sind das Eine. Zusätzliche Aufwendungen stellen demgegenüber ja eher Schadenersatz dar. Wenn es mir gelingt, einen befreundeten RA ans Rohr zu bekommen werde ich Dich sofort informieren was er mir dazu sagen kann.



    lg Wolfgang

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Moin Krümelchen,


    leider unterliegt die Schmerzensgeldregelung in Deutschland keinen gesetzlichen Vorgaben, das heißt, es liegt am goodwill des Richters oder an der Clevernis des Anwaltes, wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt.
    In deinem Fall würde ein mit mir befreundeter RA 5 - 7,5 TdE verlangen.


    Unabhängig davon ist der Schadenersatz für die von dir aufgelisteten zusätzlichen Verrichtungen und Ausgaben einzufordern. Also mit spitzem Bleistift nachrechnen und eine Forderung formulieren, etwa so:


    täglich eine Waschmaschine zusätzlich:
    Waschpulver: 50 g = 0,55 €
    Wasser + Abwasser: 60 L = 0,34 €
    Strom: 2 kW = 0,66 €
    Verschleiß der Maschine: 1,00 € (angenommene Laufzeit 8 Jahre bei 1 Wäsche wöchentlich = 416 Wäschen; Neupreis 416 €)


    Das Mehr des Pflegedienstes und die Fahrtkosten sind alles Schäden, die ersatzpflichtig sind.


    Also dran bleiben und einen pfiffigen Anwalt nehmen.

    Nach Zufallsfund 2006: pTa G2 (high grade) 5 x TUR-B und 30 x Mitomycin nun jährliche Kontrollzystoskopie mit Urinzytologie und PSA-Test

  • Moin Krümelchen,


    Blasius hat ja bereits aufgelistet was da so im Raum stehen kann. Mein Freund hat ohne Detailkenntnisse einen Betrag von 10.000,00€ in den Raum gestellt. Wer klagt denn da jetzt? Deine Versicherung gegen die des Unfallverursachers, läuft evtl. eine Nebeklage von Dir wegen Schmerzensgeld und Schadenersatz? Deiner Versicherung würde es wohl reichen wenn sie die Vorleistungen erstattet bekommt. Damit sind aber Deine ganz persönlichen Forderungen in keinster Weise abgegolten.


    lg Wolfgang

    pT4 a, G 3 und CIS, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • Liebes Krümelchen,
    ich weiss leider nicht, wie der Unfall zustande kam, warst du im eigenen Auto, oder Beifahrer (das wär nicht ganz so gut) oder warst du im Rolli unterwegs?
    Habe eben mit einer befreundeten Richterin gesprochen. Auch sie bestätigte, was Wolfgang schon schrieb, auf die Entfernung ist es immer schlecht zu raten. Auf jeden Fall wäre es sinnvoll, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen, der macht Akteneinsicht (ich nehme an, dass Akten bereits vorliegen) und du solltest sämtliche Ausgaben (auch Medikamentenzuzahlungen(bzw. Aufwendungen auflisten, er kann dann Klage erheben.
    Solltest du in einem finanziellen Engpass sein, könntest du auch Prozesskostenhilfe beantragen.
    Dir würde auf jeden Fall Schadenersatz zustehen, zumal ja eine OP auf dich zukommt, die sonst sicher nicht nötig gewesen wäre.
    Ich hoffe, du kannst damit was anfangen.


    Lieben Gruß Anna

  • oder warst du im Rolli unterwegs?


    liebe Anna
    mich hatte ein Fahrradfahrer als ich im Rollstuhl unterwegs war den Hügel rauf (er kam den Hügel runter) umgenietet. Dies ist inzwischen die zweite OP, die ansteht. Und ich werde unseren Firmenanwalt gegen einen Fachanwalt tauschen, da ich inzwischen so viele Tipps bekommen habe, wo er nicht berücksichtigt hat. (Sein Schwerpunkt liegt zu seiner Ehrenrettung auch nicht auf diesem Gebiet!)

    :rolli: Krümelchen
    Tetraplegikerin seit 1990, Mainz Pouch I seit 2007

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