Die Beantragung einer Berufskrankheit erfolgt durch einen Arzt.
Er verwendet dazu das Formular des HVBG "ÄRZTLICHE ANZEIGE BEI VERDACHT AUF
EINE BERUFSKRANKHEIT"
Der Aufwand für die Erhebung der Daten, der für die Erstellung der Berufskrankheiten-Anzeige erforderlich ist, wird von den Unfallversicherungsträgern mit der Gebühr nach Nr. 141 UV-GOÄ in Höhe von 15,22 Euro vergütet.
Die Berufsgenossenschaft meldet sich danach und bittet um "Einwilligung zur Datenerhebung" bei den Ärzten und um Angabe aller Betriebe und Beschreibung der Tätigkeiten mit den verwendeten Betriebsstoffen des gesamten Berufslebens.
Es erfolgt (in 99 % aller Fälle) der Bescheid über die Ablehnung einer Berufskrankheit.
Nun muss gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden.
Zur Begründung sind die Ablehnensgründe zu bedenken und neue Tatsachen vorzubringen.
(Hier hilft noch evtl. der VdK, besser allerdings schon ein Fachanwalt [oder dies Forum])
Es folgt in 97% der Fälle der Widerspruchsbescheid.
Nun geht es zum Sozialgericht.
Ab jetzt muss es mit anwaltlicher Hilfe sein.
Klageerhebung
Die BG wird beantragen, die Klage abzuweisen.
Das Gericht wird ein Sachverständigen-Gutachten anfordern.
Dazu benennt es einen Gutachter.
Dieser erstellt nach persönlicher Inaugenscheinnahme und Untersuchung des Klägers ein Gutachten und reicht es bei Gericht ein.
Bis hierhin sind schon 2 Jahre ins Land gegangen.
Sollte etwa das Gutachten zu Gunsten des Patienten ausfallen, wird die BG dagegen Einspruch einlegen und ein weiteres arbeitsmedizinisches Gutachten einfordern.
Nun dauert der Prozess schon 4 Jahre.
Irgendwann kommt es zur Verhandlung. Falls der Richter zu dem Schluss kommt, das eine Berufskrankheit vorliegt und die BG zahlen soll, wird sie Revision beantragen.
Nun geht der Fall zum Landessozialgericht.
Oh Wunder, auch diese Instanz erkennt auf Berufskrankheit.
Dann geht die BG vors Bundessozialgericht.
Von dort gibt es ein abschließendes Urteil.
So sind dann 15 Jahre seit Erstantragstellung vergangern und manche Entscheidung erfolgt posthum.
Ihr seht, langer Atem ist nötig.
Grundsätzlich liegt es an dem Kläger, den Juristen im Sozialgericht genau zu erklären, woher und wie es zum Harnblasenkrebs kam.
Selbst der beste Fachanwalt ist da hilflos, wenn es um chemische Zusammenhänge und toxische Stoffe geht. Hier ist die unbedingte Mithilfe des Patienten gefordert.
Besorgt die Sicherheitsdatenblätter der Betriebs- und Arbeitsstoffe, mit denen ihr im gesamten Berufsleben zu tun hattet. Versucht an Hand der Trivialnamen im Internet die stoffliche Zusammensetzung der Gifte zu finden. Recherchiert die möglichen Zusammenhänge in Bezug auf eure Erkrankung und die Giftstoffe, mit denen ihr gearbeitet habt.